Cannaday, Thomas: Mündigkeit. Eine Praxis der Selbst- und Mitbestimmung. Frankfurt: Campus 2018. 260 Seiten. [978-3-593-390611-]

Rezensiert von Tobias Wieland (Freie Universität Berlin)

Thomas Cannaday legt mit dieser luziden Monographie, die auf einer Dissertation an der Universität Hamburg beruht, eine Untersuchung der historischen und systematischen Strukturelemente eines der Leitmotive moderner Philosophie und Lebensform vor: der aufklärerischen Idee der Mündigkeit. Zentrale These des Buches ist, Mündigkeit weder als natürliches Potential noch als qua Gattung immer schon verwirklichte Eigenschaft zu verstehen, sondern als „soziale Praxis der Daseinserhellung“ (246) im Rahmen des Miteinanders des menschlichen In-der-Welt-Seins. Die Monographie ist prägnant geschrieben und gliedert sich in drei Teile, deren erster mit Kant den locus classicus der Debatte historisch und systematisch in den Blick nimmt. Der methodische Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den systematischen Voraussetzungen des Begriffs der Mündigkeit, die im zweiten und dritten Teil in den Blick genommen werden. Zu diesem systematischen Zweck werden neben Kant mit Heidegger, Adorno und Hegel weitere Klassiker der Debatte ins Gespräch gebracht. Der mitunter mangelnden Exoterik dieser Autoren wird durch eine erhellende Auswahl zeitgenössischer Autor*innen entgegengewirkt, die nicht im engen Rahmen philosophischer Schulen verbleibt, sondern sprachanalytische und hermeneutische Positionen ebenso heranzieht, wie Autor*innen der Kritischen Theorie, wobei letztere wohl als der primäre Kreis der Adressat*innen bezeichnet werden darf. Die Monographie beweist so philosophische Vielsprachigkeit, ohne dabei ihre terminologische Eigenständigkeit Preis zu geben.

Zur Rekonstruktion der Teile im Einzelnen: Die klassische, aber kritisch zu aktualisierende Position Kants versteht Cannaday so, dass Mündigkeit bei Kant die durch Selbstregulierung anhand reflexiver Prinzipien bewirkte moralische Integrität aufgeklärter, und wie Cannaday kritisch gegen Kant feststellt, Männer meint. Trotz dieser heteronormativen Einschränkung artikuliert Kant ein zentrales Selbstverständnis des Humanismus, da er so verstanden werden kann, dass er Mündigkeit und Aufklärung im Rahmen eines Vervollkommnungstheorems als Zielvorstellung einer Gemeinschaft mündiger Bürger*innen anvisiert. Diese Zielvorstellung erläutert Cannaday in praxeologischen Begriffen im Sinne der Herstellung der Praxis einer „Kohärenzgemeinschaft“ (64) sich gegenseitig als Zwecke an sich respektierender Subjekte. Kant säkularisiert die Moraltheorie im historischen Kontext seiner Zeit, wie der Blick auf den Aufsatz zur Frage Was ist Aufklärung? zeigt, indem er das moralische Pflichtgefühl nicht mehr an die Monitorperspektive Gottes auf die irdischen Seelen und ihren Gesinnungshaushalt bindet, sondern dem Subjekt die Kraft und Fähigkeit zuspricht, sich eigenständig und reflexiv an den moralischen Grundsätzen des kategorischen Imperativs zu orientieren. Hier folgt Cannaday der Linie Axel Honneths, der Kants Freiheitsbegriff als reflexive Freiheit interpretiert. In der Idee der Kohärenzgemeinschaft als Interpretament des kantischen Reichs der Zwecke kommt eine grundlegende Figur der Arbeit zum Tragen, die darin besteht, dass Mündigkeit eine intrinsische Relation zum Anderen aufweist. Mündigkeit kann nicht atomistisch verstanden werden, sondern ist sozial konstituiert. Diese soziale Konstitution sieht Cannaday bei Kant nur angelegt, aufgrund eines unreflektierten Atomismus aber noch nicht hinreichend ausgeführt. Er problematisiert an Kants Konzeption näherhin dreierlei: Kants Konzeption leidet am Paradoxon der Autonomie (Terry Pinkard und Christoph Menke sind hier Stichwortgeber), das darin besteht, dass die freie Wahl des moralischen Gesetzes genau die Freiheit voraussetzt, die erst durch die Wahl konstituiert wird. Zwar lässt sich dieses Paradoxon auflösen, wenn Mündigkeit als Prozess der Emanzipation gedacht wird. Aber auch so fehlt dem kantischen Begriff das Moment der individuellen Verwirklichung, da er Mündigkeit als allgemeine Selbstgesetzgebung versteht und somit die Ebene der Individualität nicht fassen kann, die in der persönlichen Selbstverwirklichung liegt. Damit steht die systematische Frage nach den spannungsvollen Verständnissen der Mündigkeit entweder als moralischer Autonomie oder als existentialer Expressivität im Raum.

Diese systematische Spannung untersuchen der zweite und dritte Teil der Monographie. Sie unterscheiden dabei analytisch zwischen der Selbstbestimmung (zweiter Teil) und der Mitbestimmung (dritter Teil). Es ist wichtig, diese Trennung als eine nur analytische zu begreifen, denn es ist Grundthese des Buches, dass Mündigkeit nur als Zusammenwirken von subjektiver Selbst- und intersubjektiver Mit- und Fremdbestimmung zu fassen ist. In subjektiver Hinsicht entwickelt Cannaday einen Begriff von Selbstbestimmung, der im Spannungsfeld von Identität und Reflexion steht. Es geht also im kritischen Anschluss an Kant weniger um Selbstgesetzgebung als um Selbstverwirklichung. Das Spannungsfeld wird im ersten Schritt durch eine Diskussion narrativer Theorien personaler Identität aufgebaut. Es geht also nicht mehr um das rationale Tier wie bei Kant, sondern um das self interpreting animal der anglophonen Hermeneutik. Hier werden in erster Linie Autor*innen der sprachanalytischen Tradition in der Nachfolge von Charles Taylor diskutiert. Die Detailschärfe der Diskussion lässt sich hier nicht nachzeichnen. Es geht in erster Linie um a) die Kriterien für einen gelingenden narrativen Selbstbezug und eine ebensolche Selbstkonstitution und b) die Gegebenheitsweise des Selbstbezugs. Die Idee, a) Authentizität als Metakriterium zu etablieren, wird überzeugend zurückgewiesen, da die Rede von einem authentischen Selbst einen Essentialismus impliziert, der der sozialen und damit politischen Dimension der Selbstkonstitution keine Rechnung tragen kann. Der narrative Romantizismus des authentischen Selbst verbleibt zu unkritisch gegenüber der Wechselwirkung von Selbstwert und der Politik des Selbstwerts (145). Bin ich in meiner Selbstinterpretation nur mir treu oder interpretiere ich mich nur so, wie man sich so interpretiert? Diese Fragen führen dann zu b) mit Blick auf die Gegebenheitsweise des Selbst. Es sind hier in erster Linie Heidegger und ein philosophiehistorisch präzise zwischen Sprachanalytik und Existentialismus positionierter Ernst Tugendhat, deren Diskussion aufzeigt, dass Selbstkonstitution keine theoretische, sondern eine praktische Frage des Daseins ist. Selbstkonstitution ist keine theoretische Frage, sondern eine praktische Frage des Daseins, dem es in seinem Dasein um sein Sein selbst geht. Heideggers Begriff der Sorge ist hier systematisch leitend. Mit Tugendhat wird diese Sorge um sich als fundamentale Stellungnahme gedeutet. Wir alle stehen vor der unveräußerlichen Aufgabe der Selbstbegründung, die tiefer ansetzt als Selbsterzählung. Mündigkeit wird somit als Möglichkeit und Notwendigkeit der Wahl und Entscheidung zwischen Lebensformen (Rahel Jaeggi) begreifbar. Dieser „praktische Existentialismus“ (139) erlaubt es dann, die soziale Dimension des Selbst und damit auch der Fremdbestimmung zu artikulieren. Cannaday thematisiert sie in drei Aspekten. Da Selbstbegründung wesentlich sprachlich verfasst ist, steht sie vor dem Problem der Verfehlung des Selbst. Dies wird unter Verweis auf das Nichtidentische (Theodor W. Adorno) oder die Wechselwirkung von Identität und Exklusion (Michel Foucault und Judith Butler) verstanden. Zweitens steht Selbstbegründung in Beziehung zur sozialen Sphäre, weil sie der Erinnerung bedarf, diese aber immer in Beziehung zu den sozialen Erwartungen und Rollenbildern steht. Es gibt in diesem Sinne eine Politics of Person (John Christman). Die zentrale Frage der Stellungnahme in der Selbstkonstitution betrifft also die Haltung, die wir zu uns im sozialen Raum mit Anderen einnehmen. Drittens wird mit Adorno die Dialektik dieser Stellungnahme präzisiert, indem die Aktualisierung dieser Haltung so modelliert wird, dass sie einerseits der Festlegung auf eine bestimmte, sozial vermittelte Rolle bedarf, wir aber gleichzeitig nicht in den Rollen aufgeht, die wir einnehmen. Mündigkeit steht damit im Spannungsfeld von Identifikation und Reflexion. Sie ist nicht nur Selbstbehauptung als Identifikation mit einer sozialen Rolle, sondern auch „Rollendistanz“ (166).

Mündigkeit wird also wesentlich als Prozess der narrativ-argumentativen Selbstkonstitution gedacht, als „Daseinserhellung“. Im dritten Teil steht nun die intersubjektive Dimension im Fokus, die die ontologische Abhängigkeit der Selbstkonstitution von Anerkennungspraktiken aufgreift. Dazu wird zuerst die Struktur ausbleibender Anerkennung analysiert. Es gibt sozial induzierte „Daseinsverdunklung“ (176). Es wird so ex negativo deutlich, dass Praktiken, die Mündigkeit als reflexive Selbstkonstitution erlauben, a) den mündigen Subjekten in dem Sinne zur Verfügung stehen, dass sie sie gestalten und sich aneignen können. Diese Praktiken b) in ihrer normativen Struktur transparent sein müssen. Schließlich c) prozessual, das heißt als „Aushandlungsprozesse“, verfasst sind. Cannaday gelingt es so, das Problem der Verdinglichung mündigkeitstheoretisch als Problem mangelnder Plastizität zu beschreiben. Man denke hier nur an Geschlechterstereotypen. Anerkennungspraktiken sind wesentlich offene, prozessuale Praktiken (193). Die normative Struktur dieser Aushandlungsprozesse wird dann im letzten Kapitel mit Hegel rekonstruiert. Cannaday distanziert sich mit guten Gründen von der nicht nur tugendhatschen Missdeutung Hegels als Bewusstseinsphilosophen, sondern liest Hegels Phänomenologie des Geistes (PhG) praxeologisch. Er nutzt das Grundmotiv Hegels, dass Autonomie nur im Kontext einer Praxis mündiger Teilnehmer*innen begreifbar ist, um Mündigkeit als ein Bei-sich-Sein-im-Anderen zu fassen. Dieser Begriff der sozialen Freiheit wird in zwei Schritten entwickelt, indem zuerst die hegelsche Dialektik von Herrschaft und Knechtschaft mündigkeitstheoretisch als ontogenetische Transformation des Mündels zur Eigenständigkeit beschrieben wird. Cannaday verschaltet dabei soziale Freiheit mit dem heideggerschen Begriff der Fürsorge und unterscheidet mit Heidegger zwischen emanzipativer und paternalistischer Fürsorge. Mündigkeit ist der kommunikative Prozess der fürsorgenden Daseinserhellung mit Anderen. Mit Hegels PhG wird dieser kommunikative Aushandlungsprozess im zweiten Schritt als produktiver Konflikt (Georg Bertram), als Streit der Perspektiven modelliert. Die Dialektik des „urteilenden“ und des „handelnden“ Bewusstseins des Geistkapitels der PhG steht hier im systematischen Fokus. Wenn Mündigkeit die Haltung ist, sich im sozialen Feld sowohl festzulegen (das obige Moment der Identifikation, Hegel spricht von Positivität) als auch, sich von sich distanzieren zu können (das Moment der Reflexion, Hegels Begriff der Negativität), dann hilft die hegelsche Idee, Mündigkeit im kommunikativen Verhältnis von Kritik (urteilend) und Affirmation (handelnd) zu verorten. Mündigkeit als Anerkennungsgeschehen zu fassen, hat den Vorzug, die Kritik an sich – sei es mit Blick auf starre Identifikation oder auf festlegungsscheue Reflexion – als wesentlich für den Selbstbezug zu rekonstruieren. Mündigkeit ist so verstanden die Praxis, sich reflexiv zu sich zu verhalten und dabei die kritische Perspektive der Anderen auf sich selbst als legitim anerkennen zu können. Wer Kritik als Angriff auf die eigene Autor*innenschaft negieren muss, um sich selbst affirmieren zu können, ist unmündig. Mündig ist, wer der Selbst- und Fremdkritik fähig ist. Während bei Kant also Mündigkeit die Praxis meint, selbst zu denken, und sich anhand des kategorischen Imperativs hypothetisch in Andere hineinzuversetzen, konkretisiert Cannaday mit Hegel dieses Motiv im Rahmen einer Praxeologie als Streitkultur. Der Fremdbezug im Selbstbezug ist nicht einfach nur die Bestätigung meiner Selbstevaluation, sondern konkrete Kritik ist wesentliches Moment dieser Selbstbegründung.

Die Monographie formuliert zum Schluss drei Desiderata, die Kritikpunkte ansprechen, die durchaus verschärft werden dürfen. Erstens bleibt offen, wie die Dynamik mündiger Selbstbegründung als kommunikativer Aushandlungsprozess in ihrem Zukunftsbezug zu fassen ist. Diese Dimension wäre, etwa mit Blick auf Heidegger, tatsächlich deutlicher zu fassen gewesen. Das mag der Architektur geschuldet sein, die die Heideggerdiskussion im Kontext narrativer Subjekttheorie im sprachanalytischen Fahrwasser platziert. Die fundamentale Offenheit des Selbstbezugs erscheint in der retrospektiven Narrationstheorie dann doch eher gesetzt als erläutert. Zweitens ist die cannadaysche Mündigkeitstheorie noch mit keiner flankierenden Institutionentheorie verschränkt. Cannaday plädiert zwar am Ende überzeugend dafür, dass es Bildungsinstitutionen mit musisch-geisteswissenschaftlichem Fokus braucht, um die reflexiven Fähigkeiten mündiger Bürger*innen zu stützen. Es wird allerdings nicht näher das Verhältnis zwischen mündigem Subjekt und der Verantwortung von Institutionen diskutiert. Was sind die Grenzen der Forderung an mündige Bürger*innen? Haben sie etwa mit Blick auf medizinische, ökonomische und – zunehmend drängend – ökologische Fragen eine praktische Verantwortung, die beispielsweise ein verändertes Konsumverhalten begründet? Oder sind dies Regulierungsfragen, die allein von staatlichen und supranationalen Institutionen zu lösen sind? Welches Maß an Eigenverantwortung ist legitim und wann kippt die Idee mündiger Bürger*innen um in neoliberale Ideologie? Die Eigenverantwortung schützt die Akteure des Systems der Bedürfnisse nicht davor, auch als juristische Person soziale Verantwortung zu tragen. Welche sind die institutionellen Orte, um diesen Aushandlungsprozess von Staats- und Marktverantwortung und Eigenverantwortung zu institutionalisieren? Kurzum, um der hegelschen Spur zu folgen, die Theorie der Mündigkeit bleibt im Register des subjektiven Geistes, offen sind ihre Konsequenzen für den objektiven Geist. Drittens bleibt offen, wie sehr das praxeologische Konzept der Mündigkeit auf die Symmetrie der Subjekte in Wechselbeziehung angewiesen ist. Die hegelsche Dialektik von Herrschaft und Knechtschaft wird, wie oben dargestellt, als Transformationsprozess des Mündels zur Selbstverantwortung modelliert. Sie versteht damit soziale Freiheit als wesentlich symmetrisch und egalitär. Das Phänomen ist die Ontogenese des noch-nicht-mündigen Kindes. Wie ist aber mit Phänomenen des retrograden Verlustes von Mündigkeit, des nicht-mehr-Mündigseins, etwa durch Krankheit und/oder Alter theoretisch umzugehen? Was meint Selbstbestimmung, wenn der eigene Körper zunehmend seine Plastizität verliert? Die pädagogischen Perspektiven werden von Cannaday klar beschrieben, die gerontologischen hingegen nicht. Schließlich sei ein vierter Kritikpunkt genannt, der über die verschärften Desiderata hinausgeht. Es wird nicht diskutiert, wie sich die moraltheoretische Terminologie der Mündigkeit, die mit Kant zugrunde gelegt wird, eigentlich zu ihrer ethischen Konkretion als Praxis der Aushandlung methodisch verhält. Es ließe sich argumentieren, dass Mündigkeit als rechtstheoretischer Begriff in erster Linie Geschäftsfähigkeit meint, während der cannadaysche Begriff viel weiter geht und eine Ethik der Haltung zu mir im Anderen beschreibt. Das Verhältnis von Moral und Rechtstheorie zum ethischen Pluralismus ist selber in der Monographie nicht thematisch, berührt aber deren Systematik. Die spannende und sprachlich hervorragende Arbeit lädt also dazu ein, an diesen Stellen weiterzudenken und stellt begriffliche Mittel zur Verfügung, den etwas angestaubten Begriff der Mündigkeit in diesen postidealistischen Zeiten als wesentlich für eine gelingende ethische Praxis im Spiel zu halten und zeitgemäß zu aktualisieren.

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