Paula Órdenes und Anna Pickhan (Hrsg.): Teleologische Reflexion in Kants Philosophie. Wiesbaden: Springer 2019. 302 Seiten. [978-3-658-23693-9]

Rezensiert von Karen Koch (Freie Universität Berlin)

Die Beschäftigung mit Kants Kritik der Urteilskraft und vor allem mit dem zweiten Teil derselben, der „Kritik der teleologischen Urteilskraft“, erfährt gegenwärtig eine regelrechte Renaissance. So erscheinen zunehmend historische oder systematische Studien zu Kants Theorie der Biologie oder Einzelstudien zur Kritik der Urteilskraft. Doch selten gibt es unter den Neuerscheinungen auch Sammelbände, die Kants teleologische Überlegungen werkübergreifend in den Blickpunkt nehmen. Dies verspricht der vorliegende Sammelband. Zwar gewährt er keinen genügenden Einblick in die Entwicklung des Teleologiebegriffs und der teleologischen Überlegungen in Kants Gesamtwerk; dennoch beschäftigen sich die Beiträge mit Kants Position zur Teleologie von seiner vorkritischen, hauptsächlich aber kritischen Zeit bis zum Opus Postumum. Der Band deckt so eine große Bandbreite teleologischer Fragestellungen und Überlegungen im Denken Kants ab. Die Herausgeberinnen Paula Órdenes und Anna Pickhan füllen mit ihrem Sammelband eine Lücke in der Werkrezeption.

Der Sammelband gliedert sich in zwei Teile, die jeweils drei Kapitel mit zwei bis drei englisch- oder deutschsprachigen Beiträgen beinhalten. Der erste Teil ist Kants System- und Vernunftbegriff in theoretischer und in praktischer Perspektive gewidmet. Durch die Beiträge wird dabei ein Bogen gespannt von Diskussionen zu Kants teleologischem System- und Vernunftbegriff hin zum theoretischen Gehalt sowie der naturwissenschaftlichen Relevanz von Kants Teleologiebegriff. Dieser Teil schließt mit zwei Beträgen zum praktisch-moralischen Gehalt von Kants teleologischen Überlegungen. Der zweite Teil dagegen bezieht sich allein auf die Kritik der Urteilskraft, in dieser vor allem auf Kants dort etablierten Begriff der Zweckmäßigkeit sowie auf den zweiten Teil der Kritik der Urteilskraft, die Kritik der teleologischen Urteilskraft“. Die Reihenfolge der einzelnen Beiträge hält sich dabei an die werkimmanente Abfolge: Die ersten beiden Beiträge beleuchten den Begriff der Zweckmäßigkeit, wie er in den Einleitungen sowie in den beiden Teilen der dritten Kritik vorgestellt wird. Die folgenden zwei Beiträge beschäftigen sich mit Kants Begriff des Naturzwecks bzw. seiner Theorie organisierter Wesen, und die letzten beiden Beiträge sind der Antinomie der teleologischen Urteilskraft gewidmet. Im Folgenden greife ich vier der Beiträge aus dem Band heraus, um exemplarisch die thematische Breite zu belegen und zu diskutieren, welche Folgefragen der Band aufwirft.

Liest man Kant als Systemphilosophen, so ist eine der dringendsten Fragen, die man sich stellen muss, diejenige nach der Einheit der Vernunft. Der den Band eröffnende Beitrag von Courtney Fugate stellt genau diese Frage. Fugate wirft sie jedoch jenseits einer expliziten Diskussion dessen auf, was eine Einheit von theoretischer und praktischer Vernunft bedeuten mag – einen Beitrag zu dieser Diskussion steuert Paula Órdenes bei. Fugate stellt die Frage nach der Einheit der Vernunft vielmehr in Bezug darauf, was eine teleologische Einheit der theoretischen Vernunft und der praktischen Vernunft jeweils sein könnte. Seine These lautet, dass sich Kant sowohl in der Darlegung der Konstitution theoretischer Erkenntnis als auch in der Darlegung der Konstitution praktischer Erkenntnis teleologischer Modelle bedient. Fugates Ansatz zu einer teleologischen Vernunftkonzeption bei Kant ist dabei aus mehreren Komponenten zusammengesetzt: Zum einen nimmt er Kants Definition des Zweckbegriffs zum Ausgangspunkt, wie sie in der Kritik der Urteilskraft gegeben wird. Demnach ist ein Objekt dann ein Zweck, wenn eine vorgehende Repräsentation durch einen Verstand Grund der Verwirklichung dieses Objekts ist (23). Zum anderen sieht Fugate Kant zwei historische, sich eigentlich ausschließende Teleologiekonzeptionen in seine Vernunftkonzeption aufgreifen und einarbeiten. So bediene sich Kant einerseits der Zweckkonzeption, die Fugate als das Hobbes’sche Modell bezeichnet. Dieses führe Fugate zufolge zu einem deflationären Gebrauch des Zweckbegriffs, da es nur das als Zweck anerkenne, was notwendige Bedingung für die Selbsterhaltung des Subjekts ist. Alle diesem Ziel gegenüber externen Zwecke werden entweder wegerklärt oder naturalisiert, d.i. für die Erhaltung der eigenen Existenz nutzbar gemacht (19). Diesem Modell steht andererseits eine weitere Zweckkonzeption gegenüber, die Fugate das Platonische Modell nennt. In dieser Konzeption beschreibt die telelogische Einsicht die rein intellektuelle und nicht triebhaft gesteuerte Einsicht in den Endzweck aller Dinge, in das Gute als Prinzip alles Seins (22). Im Gegensatz zum Hobbes’schen Modell ist das Platonische Modell offenbar so zu verstehen, dass hier für eine Teleologie im eigentlichen Sinn Raum geschaffen wird, insofern man unter Teleologie die Lehre einer auf ein Ziel hin gerichteten Wirklichkeitsstruktur versteht. Im Folgenden werde ich mich des Platzes halber auf eine kurze Diskussion von Fugates Anwendung dieser beiden Modelle auf die theoretische Vernunft beschränken, wie Kant sie in der Kritik der reinen Vernunft vorstellt. Einerseits sieht Fugate das Hobbes’sche Modell in dem transzendentalen Anspruch von Kants Erkenntnistheorie selbst angelegt, nämlich dort, wo Begriffe a priori, also Kategorien, Bedingungen für die Möglichkeit von Erfahrung darstellen (24). Hier seien zum einen Repräsentationen – denn Begriffe sind nichts anderes als eine bestimmte Art der Repräsentation – Grund der Wirklichkeit von Objekten. Zum anderen seien diese Repräsentationen aber nicht nur Bedingung der Möglichkeit von Objekten, sondern auch Bedingung der Möglichkeit der Einheit der transzendentalen Apperzeption. Damit fungiere diese Objektkonstitution als Möglichkeitsbedingung des Subjekts selbst. Das Platonische Modell schleicht sich demgegenüber eher rücklinks in diesen Ansatz ein, und zwar mit der Forderung nach der Entsprechung der von unserer Sinnlichkeit geschaffenen Einheit mit der Verstandeseinheit (27). Der Inhalt unserer sinnlichen Eindrücke muss sich als auf den Verstand ausgerichtet erweisen, soll eine Erkenntnis zustande kommen. Über den Zusammenhang beider Modelle lässt uns Fugate jedoch im Dunkeln. Mit Verweis auf die Kulmination des Platonischen Modells in einer systematisch-durchgängigen Einheit aller Erfahrungsgegenstände – wie sie im „Anhang zur transzendentalen Dialektik“ vorgestellt wird – scheint Fugate zwar insofern die Einheit beider Modelle herauszustellen zu suchen, als einer Lesart des „Anhang“ zufolge diese systematisch-durchgängige Einheit selbst wiederum als Bedingung der Möglichkeit von Erfahrung ausgewiesen werden soll. Eine Begründung der letzteren These steht – wie Fugate selbst hervorhebt – allerdings aus (29). Im Anschluss an die sehr inspirierenden Überlegungen von Fugate scheint mir der/die Leser*in mit folgenden Nachfragen zurückzubleiben: Zum einen sind die Ausführungen über das direkte Verhältnis beider teleologischen Modelle in Kants Vernunftkonzeption wenig befriedigend. Der/die Leser*in hätte hier gern mehr erfahren. Der Text endet in Bezug auf das Verhältnis der beiden Modelle bei Kant jedoch aporetisch. Zum anderen neigt Fugate zu einem sehr inflationären Gebrauch des Zweckbegriffs. Findet Kants Zweckkonzeption bereits in der Objektkonstitution der Kritik der reinen Vernunft seine Anwendung, so stellt sich die Frage, wie genau sich diese Objekte von Objekten unterscheiden, die wir Kant zufolge tatsächlich als Zweckprodukte beurteilen müssen. Interessant wäre es hier gewesen zu erfahren, ob die beiden von Fugate eingeführten Zweckkonzeptionen (das Hobbes’sche und das Platonische Modell) diesem Unterschied Rechnung tragen können.

In Hinblick auf das nächste Kapitel des Bandes, das die Relevanz von Kants Teleologiekonzeption in der theoretischen Vernunft und den Naturwissenschaften behandelt, möchte ich den Beitrag von Brigitte Falkenburg hervorheben. Sehr überzeugend stellt sie die Relevanz von Kants Überlegungen zum physiko-theologischen Gottesbeweis zum Aufbrechen heutiger wissenschaftlicher Vorurteile oder zumindest zum Hinterfragen bestimmter wissenschaftlicher Paradigmen heraus. Dabei bezieht sie nicht nur kritische Hauptwerke Kants mit ein, sondern kontextualisiert Kants dortige Überlegungen unter Bezugnahme auf vorkritische Schriften sowie auf die Schrift Der Streit der Fakultäten. Falkenburgs Überlegungen nehmen ihren Ausgangspunkt in der These Kants, dass die Naturwissenschaften bzw. die naturwissenschaftliche Methode einerseits zum Modell für die Metaphysik dienen, die Naturwissenschaften aber andererseits als Mittel für die Endzwecke des Menschen dienen sollen, welche wiederum in der Metaphysik verankert sind (94). Kants Umgang mit dem physiko-theologischen Beweis, welcher von der Zweckmäßigkeit der Dinge auf einen Gott als Ursache dieser Zweckmäßigkeit schließt, versteht sie dabei als Schlüsselmoment zum Verständnis dieses Verhältnisses von Metaphysik und Naturwissenschaften. Falkenburg zeichnet nach, inwiefern Kant zum einen den physiko-theologischen Gottesbeweis bzw. die darin enthaltene Vorstellung einer all-umfassenden Ordnung der Dinge als heuristisches Mittel für wissenschaftliche Forschung verstanden hat. Zum anderen habe Kant in eben genau dieser Funktion einen Beitrag zur Stärkung des Glaubens an Gott als letzte Ursache dieser Ordnung gesehen. Der ‚Alleszermalmer‘ Kant ist in diesem Lichte betrachtet doch nicht so alleszermalmend. Er eröffnet Platz zum Glauben, und gerade der naturwissenschaftliche Fortschritt könne diesen Glauben stärken. Diese Interpretation untermauert Falkenburg mit Kants Metaphysikkritik. Denn diese ist nicht nur als ein Zurückweisen eines Beweises der Existenz Gottes zu sehen, sondern auch als ein Zurückweisen einer Einsicht in ein vollständig kausal-determiniertes Welt-Ganzes; und damit Falkenburg zufolge als das Zurückweisen eines Beweises der Wahrheit der naturalistischen Position. Ganz richtig sieht Falkenburg meines Erachtens mit Kant, dass der Naturalismus selbst eine metaphysische Position ist; eine These, der in gegenwärtigen Diskussion oft nicht genügend Beachtung geschenkt wird.

Möchte man die Relevanz des Begriffs der Zweckmäßigkeit für Kants kritische Philosophie verstehen, so ist es unumgänglich, eine Auslegung der Einleitung der Kritik der Urteilskraft vorzunehmen, die die Verwendung des Zweckmäßigkeitsbegriffs in den beiden Teilen der Kritik der Urteilskraft – der „Kritik der ästhetischen Urteilskraft“ und der „Kritik der teleologischen Urteilskraft“ – berücksichtigt. Einer solchen Aufgabe stellt sich Johannes Haag, dessen sehr prägnanter und reichhaltiger Beitrag den zweiten Teil des Sammelbandes eröffnet. Haag geht dabei von der These aus, dass in der Kritik der Urteilskraft, sowohl in Kants Theorie des Natur- und Kunstschönen als auch in seiner Theorie organisierter Wesen, der Begriff der Zweckmäßigkeit im wortwörtlichen Sinne dargestellt wird, d.i. als anschaulich erfahrbar. Er argumentiert dabei, dass die Darstellbarkeit der Zweckmäßigkeit Schlüsselmoment i) zum Verständnis der Einheit des Werkes sowie ii) zum Verständnis der Einheit von theoretischer und praktischer Philosophie, d.i. zum Verständnis des Übergangs vom Naturbegriff der theoretischen Vernunft zum Freiheitsbegriff der praktischen Vernunft ist. Dem subjektiv-formalen Prinzip, wie es in der „Kritik der ästhetischen Urteilskraft“ freigelegt wird, komme dabei in zwei Hinsichten eine fundamentale Rolle zu. Zum einen besitze es eine fundierende Funktion gegenüber dem Prinzip der Zweckmäßigkeit, wie es in den Einleitungen zur Kritik der Urteilskraft vorgestellt wird. In der Erfahrung des Kunstschönen erweise sich uns die Übereinstimmung unserer Erkenntnisvermögen mit der Natur als eine Tatsache. Haag zufolge – und hierin schließt er sich Eckart Förster an – motiviert dies Kant allererst zu der Freilegung des allgemeineren Prinzips der Zweckmäßigkeit, wie es in der Einleitung vorgestellt wird (179/180). Denn mit der Anwendung des letzteren Prinzips setzen wir voraus, dass die gesamte Natur eine für uns erkennbare systematische Einheit bilde. Zum anderen zeige das subjektiv-formale Zweckmäßigkeitsprinzip in der Theorie des Naturschönen die formale Möglichkeit des Übergangs von dem Reich der Natur zu dem Reich der Freiheit auf. Letzteres sei wiederum fundamental nicht nur für das Verständnis der Einheit von theoretischer und praktischer Philosophie, sondern auch für Kants Theorie des Naturzwecks. Denn in dieser wird der Übergang, d.i. das Denken eines übersinnlichen Substrats, das mechanische und teleologische Erklärungsart vereint, erfordert. Die Darstellung subjektiver Zweckmäßigkeit im Naturschönen erlaube es uns eine Analogie zu bilden zwischen dem Wohlgefallen gegenüber dem Naturschönen und dem Wohlgefallen gegenüber moralischen Maximen. Durch diese Analogie können wir – so Haag – die Darstellung des Naturschönen auch als einen Hinweis auf die Möglichkeit der Zweckmäßigkeit und damit der vernünftigen Bestimmbarkeit der gesamten Natur verstehen, die mit der Einführung des Naturzweckbegriffs eingefordert werde.

Eine Interpretation der Antinomie der teleologischen Urteilskraft hat sich nicht nur dem Problem zu stellen, wie Kant sie letztlich eigentlich zu lösen gedenkt, sondern sie sieht sich mit einer viel grundlegenderen Frage konfrontiert: mit der nach dem Inhalt der Antinomie. So ist nicht klar, worin diese eigentlich besteht. Lange Zeit galt es in der Forschungsliteratur mehr oder weniger als Konsens, die Entstehung der Antinomie dadurch zu erklären, dass die eigentlich regulativen Prinzipien Mechanismus und Teleologie für konstitutive Prinzipien zur Erklärung von organisierten Wesen gehalten werden. In der neueren Diskussion wurde dieser Konsens aufgekündigt und dafür argumentiert, dass die Antinomie in den regulativen Prinzipien Mechanismus und Teleologie angelegt sei. Beiden Interpretationssträngen stellen sich Herausforderungen: So ist im ersten Fall beispielsweise nicht klar, warum die Antinomie eine Antinomie der teleologischen Urteilskraft sein soll, die doch nur regulative Prinzipien die ihrigen nennt. Im zweiten Fall ist dagegen unklar, warum regulative Prinzipien sich überhaupt ausschließend zueinander verhalten sollten. Umso anregender ist Daniel Schwabs Beitrag, der sich weder der einen noch der anderen Auslegungsart anschließen möchte. Schwab zufolge liegt der Widerspruch weder in den regulativen Prinzipien der Urteilskraft noch in den für konstitutiv gehaltenen Grundsätzen. Lediglich der Schein einer Antinomie soll in der Verwechslung der regulativen Prinzipien mit den konstitutiven Grundsätzen hervortreten (287). Gemäß des Modells, das Kant Schwab zufolge bereits in der transzendentalen Dialektik in der Kritik der reinen Vernunft anführe, liege der Schein in dem Verwechseln einer eigentlich subjektiven Maxime mit einem objektiven Grundsatz. Vorteil dieser Lesart ist, dass Schwab den Passagen, die der Vorstellung der Antinomie folgen, eine systematische Relevanz abgewinnen kann, die diesen Stellen anderer Lesarten zufolge abgeht. So bestehe die Relevanz der Darlegung der dogmatischen Systeme, welche der Vorstellung der Antinomie folgt, gerade im Folgenden: Sie soll den unumgänglichen Schein aufzeigen, aufgrund dessen wir beim Nachdenken über die Beschaffenheit des Lebendigen subjektive Sätze für objektive halten. Die Auflösung dieser scheinbaren Antinomie durch Verweis auf die Eigentümlichkeit unseres Verstandes verbindet Schwab überzeugend mit der These, dass es in der Natur unseres Verstandes liege, in diese Antinomie hineinzugeraten. Insgesamt stellt sich dem/der Leser*in meines Erachtens jedoch folgende Nachfrage: In letzter Konsequenz bleibt fraglich, worin die scheinbare Antinomie liegen soll. Denn allein durch die Verwechslung einer subjektiven Maxime mit einem objektiven Grundsatz entsteht noch keine Antinomie. Vielmehr schreiben wir erst aufgrund dieser Verwechslung dem im konstitutiven Grundsatz ausgedrückten Gegenstand Eigenschaften zu, die in eine Antinomie führen. In Frage steht, ob eine solche Antinomie auch auf der Ebene der reflektierenden Urteilskraft für die Beurteilung eines Gegenstandes durch Maximen entstehen kann. Unter dieser Annahme scheint man sich jedoch für eine der beiden Zuschreibungen der Antinomie – konstitutive Grundsätze oder regulative Maximen – entscheiden zu müssen. Und auch wenn Schwab zufolge keine Antinomie, sondern nur der Schein derselben in der Antinomie der teleologischen Urteilskraft besteht, muss dieser doch auf einer der beiden Zuschreibungen beruhen.

Die Stärke dieses Sammelbandes liegt – wie bereits erwähnt – in der thematischen Breite. Diese bringt den Vorteil mit sich, textuelle Einzelanalysen in einem größeren Kontext zu sehen, oder zumindest nach diesem Kontext zu fragen. Dieser Sammelband lädt förmlich dazu ein, über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Schön wäre es in diesem Sinne gewesen, wenn das erste Kapitel inhaltlich noch ein wenig vielseitiger aufgestellt gewesen wäre. So gibt es zwei Beiträge, die sich mit der Frage nach der Einheit der Vernunftkonzeption Kants beschäftigen, aber keinen Beitrag, der die davor gelagerte Frage ‚Warum überhaupt eine Einheit in Kants Vernunftkonzeption?‘ angeht. Dass Kants Vernunftkonzeption eine solche Einheit bilden müsse, in der theoretische und praktische Vernunftprinzipien letztlich auf ein Grundprinzip zurückführbar sein müssen, ist in der Forschungslandschaft keineswegs Konsens, sodass eine Gegenstimme dieses Kapitel sicherlich bereichert hätte und ein anderes Licht auf teleologische Reflexionen hätte werfen können.

Eine eher strukturelle Schwäche scheint mir in der Konzeption der Kapitel zu liegen. So ist beispielsweise bei dem dritten Kapitel nicht deutlich, inwiefern der dritte Beitrag, der einen Bogen von der intellektuellen Anschauung über den intuitiven Verstand zum spekulativen Denken zieht, in das Kapitel gehört, welches vorwiegend von der Relevanz des Teleologiebegriffs in den Naturwissenschaften handelt, und nicht etwa in das erste Kapitel, welches die Herausgeberinnen als Kapitel zur Systematik und Vernunftkonzeption bezeichnen.

Dennoch kann ich diesen Band aufgrund des breiten Spektrums, das er bezüglich Kants Teleologiekonzeption abdeckt, nur empfehlen, ob als Einstieg in Kants teleologisches Denken oder als weiterführende Auseinandersetzung mit Kants Teleologiekonzeption. „Der Sammelband bietet sich zur gegenwärtigen Diskussion an“, so schreiben es die Herausgeberinnen – und das tut er allemal.

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