Hohl, Sabine: Individuelle Verantwortung für kollektiv verursachte Übel. Paderborn: Mentis 2017. 169 Seiten [978-3-95743-075-5]

Rezensiert von Christian Neuhäuser (TU Dortmund)

Moralische Verantwortung ohne kausalen Einfluss?

In ihrer außerordentlich sorgfältig gearbeiteten Studie über die moralische Verantwortung einzelner Menschen für strukturell bedingte und kollektiv verursachte Übel großen Ausmaßes, wie den Klimawandel oder wirtschaftliche Ausbeutungsprozesse auf globaler Ebene, verfolgt Sabine Hohl eine klare These: Sie vertritt die Position, dass einzelne Menschen in sehr vielen Fällen eine Verantwortung dafür haben, sich nicht an diesen kollektiven Schädigungen zu beteiligen, und man ihnen erhebliche moralische Vorwürfe machen kann, wenn sie es dennoch tun.

Die Grundlage ihrer Studie bildet dabei das sogenannte „Ich-Wir-Problem“, das sie im ersten Kapitel auf hilfreiche Weise in vier Elemente aufgliedert. Erstens geht es dabei um die individuelle Verstrickung in eine Schädigung. Zweitens muss es sich um eine moralisch signifikante Schädigung handeln. Drittens muss die Schädigung durch das gemeinsame Handeln einer Gruppe kausal hervorgerufen werden. Viertens, und das ist das entscheidende Element für die Formulierung des Problems, ist der individuelle kausale Anteil an der Verursachung sehr klein, manchmal sogar verschwindend gering, wie man sich am Beispiel des Klimawandels leicht plausibel machen kann.

Die Arbeit von Hohl ist in dem Sinne klassisch aufgebaut, dass sie zunächst eine Reihe anderer etablierter Positionen zu der Problemlage diskutiert und kritisch zurückweist, um am Ende ihre eigene Position zu unterbreiten. Zuerst kritisiert sie im zweiten Kapitel das Konzept politischer Verantwortung von Iris Young (2011) und argumentiert, dass dies die Idee einer individuellen moralischen Verantwortung nicht ersetzen könne. Zwar seien politische Lösungen häufig vielversprechend und sollten auch verfolgt werden. Aber das ändere nichts daran, dass weiterhin auch moralische Verantwortung bestehe, zumal politische Lösungen häufig nicht in Sicht seien. Außerdem argumentiert Hohl zu Recht, dass moralisches Handeln vieler einzelner Akteure selbst einen politischen Einfluss haben kann.

Vielleicht unterschätzt Hohl dennoch wie politisch Young ihr Verantwortungsverständnis meint. Das Problem der Zuweisung individueller moralischer Verantwortung bestünde dann nicht darin, dass sich dafür am Ende eine hoch komplexe und gut ausdifferenzierte Theorie finden ließe. Das Problem wäre vielmehr, dass die Schwierigkeiten solch einer Ausdifferenzierung im politischen Streit leicht genutzt werden können, um für Verantwortungsdiffusion zu sorgen. Genau so geschieht es ja beispielsweise im politischen Kampf um die Zuweisung einer Beseitigungsverantwortung für Klimaschäden. Stattdessen müsste das Augenmerk darauf gerichtet sein, eine Koalition aus handlungsbereiten politischen Akteuren zu bilden, um kollektive Übel effektiv zu beseitigen. Es wäre interessant, mehr darüber zu erfahren, wie Hohl auf diese sehr politische und im Weberianischen Sinne verantwortungsethische Deutung von Young reagieren würde.

Im dritten Kapitel wendet sich Hohl der Komplizenschaftstheorie von Christopher Kutz (2000) zu. Dieser zufolge liegt eine individuelle moralische Verantwortung für kollektives Übel dann vor, wenn die betreffenden Akteure eine Teilnahmeabsicht zu einer kollektiven Handlung haben und diese kollektive Handlung ein Übel hervorruft. Dabei wird nicht ganz klar, ob es für Kutz ausreicht, wenn eine Absicht vorliegt, oder ob tatsächlich irgendeine Handlung vollzogen werden muss, in der diese Absicht auch zum Ausdruck kommt. Plausibler ist sicherlich die zweite Variante. Der entscheidende Punkt ist jedenfalls, dass es für Kutz keinen Unterschied macht, ob man mit dieser Handlung auch wirklich einen Beitrag zum Übel leistet oder nicht. Es reicht aus, sich an der kollektiven Handlung irgendwie zu beteiligen, damit Komplizenschaft und individuelle moralische Verantwortung vorliegen.

Hohl kritisiert diesen Ansatz von Kutz überzeugend mit zwei Einwänden. Bei dem ersten Einwand geht es darum, dass Kutz eine Theorie auf strukturierte Kollektive mit gemeinsamen Zielen beschränkt. Demgegenüber reicht es Hohl zufolge aus, wenn in einer Handlung eine Zustimmung zu einer Praxis zum Ausdruck kommt, selbst wenn diese nicht von einer strukturierten Gruppe mit geteilten Absichten aufrechterhalten wird. Das trifft auf einige wichtige Fälle zu, wie beispielsweise den globalen Bekleidungsmarkt. Auf andere Fälle, wie etwa den Klimawandel, trifft das jedoch nicht zu, weil die einzelne Handlung nicht als eine Zustimmung gewertet werden kann. Kutz könnte seine Theorie natürlich entsprechend anpassen, deswegen ist der zweite Einwand von Hohl entscheidend. Sie argumentiert hier, dass die Beitragshandlung irgendeinen kausalen Beitrag zu dem Übel leisten muss, sonst kann sie nicht als Komplizenschaft gewertet werden. Wenn jemand einem Raubüberfall zustimmt und glaubt, sich daran zu beteiligen, indem er eine Voodoo-Beschwörung vollzieht, dann ist das keine Komplizenschaft. Solch eine Zustimmungshandlung leistet nämlich überhaupt keinen kausalen Beitrag.

Diese Kritik führt unmittelbar zur Auseinandersetzung mit konsequentialistischen Ansätzen. Am Beispiel der Position von Shelly Kagan (2011) diskutiert Hohl, warum diese Ansätze das Problem des kausalen Beitrags nicht richtig erfassen können. Kagan argumentiert, dass einzelne Menschen immer dann für ein kollektiv hervorgebrachtes Übel verantwortlich sind, wenn ihre Handlung einen Unterschied mit Blick auf das Übel macht und sie eine bessere Handlungsalternative gehabt hätten. Das ist besonders dann interessant, wenn die einzelne Handlung unproblematisch wäre, aber dazu beiträgt, dass kollektiv ein Schwellenwert überschritten wird, was zu einer Schädigung führt.

Gegen diese Position wendet Hohl ein, dass die Erwartung, dass die einzelne Handlung eines Akteurs zu einem Überschreiten der Schädigungsschwelle führe, sehr gering sein könne. Wenn man das als Schädigungswahrscheinlichkeit auffasst und in das konsequentialistische Kalkül aufnimmt, dann ist auch der angerichtete Schaden sehr klein und kann schnell durch den erwarteten Nutzen kompensiert werden. Ich halte Hohls Argumentation im Kern für richtig. Allerdings stellt sich die Frage, warum das dann nicht zu einer tatsächlichen Entlastung von individueller Verantwortung führen soll.

Dieser Frage widmet sich Hohl im zentralen fünften Kapitel ihres Buches. Darin geht sie auf der Grundlage der bisherigen Kritik davon aus, dass Kausalität eine notwendige Bedingung für moralische Verantwortung darstellt. Die Frage ist nur noch, wann einem individuellen Akteur bei kollektiven Schäden wirklich ein kausaler Einfluss zugeschrieben werden kann. Hier diskutiert sie als prominenten Vorschlag die so genannte Unterschiedsbedingung. Ein kausaler Beitrag liegt dann vor, wenn der eigene Beitrag einen Unterschied mit Blick auf das Ergebnis gemacht hat. Ein Unterlassen hätte also zu einem anderen Ergebnis geführt. Ihrer Ansicht nach funktioniert diese Unterschiedsbedingung jedoch nicht, weil sie schlecht mit Fällen der Überdeterminierung und der alternativen Verursachung umgehen kann. In diesen Fällen nehmen wir Akteure auch dann in die Verantwortung, wenn ihr Handeln keinen Unterschied macht, beispielsweise wenn mehrere Personen gleichzeitig einen Präsidenten erschießen.

Deswegen führt Hohl als Alternative die so genannte NESS-Theorie (necessary element of a sufficient set) ein (Braham/van Hees 2009; 2012). Dieser Theorie zufolge muss man überlegen, welche Mengen von Handlungen minimal ausgereicht hätten, um einen Schaden herbeizuführen. Wenn ein Akteur zu irgendeiner dieser Mengen einen Beitrag geleistet hat, ist er kausal verantwortlich. Wenn fünf Personen ein Auto eine Klippe runterstürzen — um ein von Hohl häufig verwendetes Beispiel zu nehmen – und dafür drei Personen ausgereicht hätten, dann gibt es eine Reihe von Mengen von jeweils drei Personen, die ausgereicht hätten, um den Schaden hervorzurufen. Da jede beteiligte Person mindestens einem dieser Sets angehört, ist sie kausal verantwortlich. Hohl weist anschließend einige naheliegende Einwände erfolgreich zurück und macht damit überzeugend deutlich, dass es sich bei der NESS-Theorie um einen kohärenten Ansatz handelt.

Ein zentrales Problem in Hohls Argumentation besteht allerdings darin, dass sie die Unterschiedsbedingung zu sehr abschwächt. Dadurch erscheint die NESS-Theorie als einzige attraktive Alternative. Wenn die Unterschiedsbedingung aber plausibler wirkt, wird die Wahl zwischen den beiden Ansätzen stärker zu einer normativen und erscheint weniger als eine konzeptionelle Frage. Tatsächlich glaube ich, dass es eine Möglichkeit gibt, die Unterschiedsbedingung plausibel zu machen. Wenn man davon ausgeht, dass Absichten, Handlungsweisen und Handlungsfolgen alle drei moralisch relevant sind, kann man mit Fällen der Überdeterminiertheit und der alternativen Verursachung nämlich besser umgehen als Hohl es darstellt. Die moralische Verantwortung stammt dann aus der Verbindung von Handlungsabsicht, Handlungsweise und Handlungsfolge, die eine spezifische Kausalität hervorgerufen hat, die ansonsten so nicht eingetreten wäre, auch wenn das Ergebnis isoliert betrachtet dasselbe wäre. Eine gut ausgearbeitete Unterschiedsbedingung verdient meiner Ansicht nach also moralische Aufmerksamkeit.

Damit stellt sich die Frage, welcher der beiden Ansätze vorzuziehen ist. Ich glaube, dass sich das aus dem insgesamt vorzuziehenden Konzept der moralischen Verantwortung ergibt. Ihr Verständnis davon entwickelt Hohl im sechsten Kapitel. Neben Kausalität benennt Hohl noch Kontrolle, Vorhersehbarkeit, die Abwesenheit von übergeordneten moralischen Ansprüchen und das Vorliegen moralisch akzeptabler Handlungsalternativen als relevante Kriterien. Sie diskutiert zudem Fragen der Zuständigkeit, der Fairness sowie Koordinations- und Abwägungsprobleme. Diese Überlegungen fallen im Verhältnis zur Diskussion der Kausalität als notwendige Bedingung für moralische Verantwortung zwar etwas knapp aus, bilden aber auch nicht den Kern der Arbeit, sondern runden das Thema eher ab.

Erwähnenswert ist dennoch, dass sich hier der normative Charakter des Konflikts zwischen Unterschiedsbedingung und NESS-Theorie deutlich zeigt. Das wird besonders an der Fairness-Frage deutlich. Der NESS-Theorie zufolge liegt bereits dann volle Verantwortung vor, wenn ein kausaler Beitrag hätte vorliegen können, ganz unabhängig davon, ob das tatsächlich der Fall ist und ob das im Ergebnis einen Unterschied macht oder nicht. Wenn es in dem Beispiel mit dem Auto und der Klippe eigentlich so ist, dass die Personen A, B und C den entscheidenden Druck ausgeübt haben, sich das aber nicht mehr ermitteln lässt, wären D und E trotzdem voll verantwortlich. Außerdem könnte D wissen, dass A bis C auf jeden Fall schubsen werden, weil sie das Auto zerstören wollen. Er selbst will das nicht und macht nur mit, um nicht aus der Gruppe ausgeschlossen zu werden. Aus der Sicht einer differenzierten Unterschiedstheorie wäre er also nur für die Handlungsweise, aber nicht für das Ergebnis, und auch nur für eine andere und weniger problematische Absicht, insgesamt also weniger verantwortlich.

Ich selbst halte solch eine stärker differenzierte Unterschiedstheorie für leistungsfähig, weil sie für moralpsychologische und darauf aufbauende politische Erwägungen stärker anschlussfähig ist als die NESS-Theorie. Das hat Konsequenzen für das Fazit, das Hohl aus ihren Überlegungen zieht. Hohl schließt, dass ihre Theorie zeigt, warum weder einer politischen Verantwortung noch positiven Pflichten ein Vorrang vor der individuellen moralischen Verantwortung zukommt, sich an kollektiven Übeln nicht zu beteiligen. Wenn jedoch keine schlechten Absichten vorliegen, keine expressiv problematischen Handlungen durchgeführt werden und die eigene Beteiligung keinen Unterschied macht, dann wäre es vielleicht doch eine moralische Überforderung, dieses Unterlassen zu verlangen. Sollte das zutreffen, müsste möglicherweise doch sehr viel mehr Augenmerk auf politische Lösungen und zumutbare Hilfspflichten gerichtet werden. Es wäre dann einfach nicht richtig, dass zwischen dieser Fokussierung und einem Streit über das Ausmaß einer individuellen Unterlassungspflicht kein Aufmerksamkeits- und Ressourcenkonflikt besteht.

Auch wenn ich am Ende also nicht oder noch nicht vollständig von Hohls Position überzeugt bin, so gilt dennoch, dass ihre Kritik an den genannten Ansätzen und insbesondere an der Unterschiedsthese gravierend ist und sie eine attraktive Alternative auf sehr überzeugende Weise präsentiert. Wer zu Fragen der Verantwortung in kollektiven Handlungskontexten eine eigene Stellung beziehen möchte, kommt an ihrer Argumentation daher nicht vorbei.

Literatur

Braham, Matthew und Martin van Hees. “Degrees of Causation.“ Erkenntnis 71. 3, 323–344.

Braham, Matthew und Martin van Hees. “An Anatomy of Moral Responsibility.“ Mind 121, 601–634.

Kagan, Shelly. “Do I make a Difference?“ Philosophy & Public Affairs 39. 2, 105–141.

Kutz, Christopher. Complicity. Ethics and Law for a Collective Age. Cambridge University Press, 2000.

Young, Iris Marion. Responsibility for Justice. Oxford: Oxford University Press, 2011.

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