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Symposium zu Crone, Katja: Identität von Personen. Eine Strukturanalyse des biographischen Selbstverständnisses. Berlin: de Gruyter 2016. X, 219 Seiten. [978-3-11-024650-6]

Zur Interdependenz von Identität und biographischer Narration

Von Eva Backhaus (Goethe-Universität Frankfurt/Main)

Der Untertitel von Katja Crones Buch Identität von Personen verspricht eine Strukturanalyse des biographischen Selbstverständnisses. Das biographische Selbstverständnis beinhaltet laut Crone drei wesentliche Merkmale, denen jeweils ein Teil des Buchs gewidmet ist: erstens Selbstbezugnahme und Selbstbewusstsein; zweitens transtemporale Identität und transtemporales Identitätsbewusstsein und drittens biographische Selbstzuschreibungen. Ich werde mich in meinem Text auf den Zusammenhang zwischen dem zweiten und dritten Teil des Buchs konzentrieren. Insbesondere möchte ich das von Crone konstatierte wechselseitige Abhängigkeitsverhältnis zwischen Identitätsbewusstsein und biographischer Selbstzuschreibung genauer untersuchen. Meine These ist, dass es Crone nicht gelingt, aufzuzeigen, dass eine Interdependenz zwischen Identitätsbewusstsein und biographischer Selbstzuschreibung besteht, zumindest dann nicht, wenn man Identitätsbewusstsein als in irgendeiner Weise mit numerischer Identität verbunden sieht. Wenn man das Identitätsbewusstsein hingegen als unabhängig von numerischer Identität versteht, besteht zwar eine Interdependenz, allerdings keine bemerkenswerte.

I.

Crone behauptet, dass zwischen den beiden Phänomenen transtemporaler numerischer Identität1 und biographischer Identität eine wechselseitige Abhängigkeit folgender Art besteht: Zum einen soll numerische Identität „logisch notwendig“ (152, 184) für die biographische Identität sein; zum anderen soll die biographische Identität „epistemisch notwendig“ (150, 186f) für die numerische Identität sein. Problematisch an der Interdependenzrelation ist, dass die Dependenz manchmal zwischen numerischer Identität und biographischer Identität und manchmal zwischen Identitätsbewusstsein und biographischer Identität2 behauptet wird.3 Dieses Schwanken in den Begriffen hat einen sachlichen Hintergrund, wie zum Ende meines Textes deutlich werden wird.4

Zunächst werde ich etwas über das logische Abhängigkeitsverhältnis sagen. Crone schreibt:

Wer sich nicht als einheitliches Subjekt versteht, das über die Zeit hinweg numerisch identisch ist, kann sich auch nicht zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Eigenschaften zuschreiben. Insofern ist in einem Urteil biographischer Identität ein entsprechendes wahres Urteil numerischer Identität logisch impliziert. In diesem grundlegenden – logischen – Sinn lässt sich also sagen, dass numerische Identität die notwendige Voraussetzung für biographische Identität ist. (152)

Im zweiten Teil des Zitats hört es sich so an, als enthalte ein Urteil biographischer Identität wie etwa „Ich war früher schüchtern“ ein wahres Urteil numerischer Identität und als sei entsprechend numerische Identität eine notwendige Voraussetzung für biographische Identität, doch das kann nicht sein, was Crone meint. Es stimmt, dass ein solches Urteil impliziert, dass ich mich als ein und dieselbe Person verstehe, nämlich als die Person, die früher schüchtern war und es heute (vielleicht) nicht mehr ist. Dies deckt sich mit dem ersten Satz, in dem es heißt „Wer sich nicht als einheitliches Subjekt versteht“ (Hervorhebung E.B.), doch dass ich mich als ein und dieselbe Person verstehe, ist kein „wahres Urteil numerischer Identität“ (Hervorhebung E.B.), da das Gewahrsein der eigenen Identität (einschließlich des Zeitraums in dem man sich als schüchtern beschreibt) mit der Täuschung über die eigene numerische Identität vereinbar ist. Bloß weil ich mich als eine Person verstehe, die in der Grundschule schüchtern war, bedeutet das nicht, dass es mich tatsächlich seit diesem Zeitpunkt kontinuierlich gibt – obwohl es im Allgemeinen natürlich so ist.

Um zu verstehen, was genau die Interdependenzrelation ist, müssen wir fragen, zwischen welchen zwei Relata sie besteht. Das eine Relatum ist die biographische Identität oder biographische Repräsentation. Biographische Repräsentationen sind laut Crone Aussagen der Art „Ich war früher G“ oder „Früher war ich G, heute bin ich F“. Das andere Relatum kann entweder als „transtemporale Identität“ oder als „Identitätsbewusstsein“, d.h. Bewusstsein der eigenen numerischen Identität verstanden werden.

Diese zwei Begriffe drücken beileibe nicht dasselbe aus: Numerische Identität liegt dann vor, wenn man tatsächlich dasselbe Einzelding ist, Identitätsbewusstsein liegt dann vor, wenn jemand glaubt, dass er die- oder derselbe ist, über den oder die etwas im Urteil ausgesagt wird. Bezogen auf den Satz: „Ich bin diejenige, die früher auf die Grundschule Stieldorf gegangen ist“ ist dieser Satz im Sinne numerischer Identität wahr, wenn ich diese Person bin. Hier ist es egal, ob es mir bewusst ist, dass ich früher auf diese Schule gegangen bin oder nicht. Weswegen der Satz auch genauso gilt, wenn jemand anderes sagt: „Eva ist diejenige, die früher auf die Grundschule Stieldorf gegangen ist.“

Wenn man diesen Satz als Urteil über das Identitätsbewusstsein versteht, ist der Satz hingegen wahr, wenn ich weiß oder glaube, dass ich früher auf diese Schule gegangen bin. Um herauszufinden, ob das erste Urteil wahr ist, muss ich in die Welt schauen – um herauszufinden, ob das zweite Urteil wahr ist, muss ich die betreffende Person fragen. Daher stellt sich auch nur bei Urteilen, die das Identitätsbewusstsein betreffen, die Frage nach der speziellen Perspektive der ersten Person.5

Naheliegenderweise ist es nicht die numerische personale Identität, die durch Urteile biographischer Repräsentation impliziert wird, sondern das Bewusstsein der eigenen Identität oder das Identitätsbewusstsein, wie Crone es nennt. Wer sich selbst zuschreibt, früher schüchtern gewesen zu sein, muss zugleich annehmen, dass es ihn damals schon gegeben hat – also derselben Person früher die Eigenschaft „Schüchternheit“ zugeschrieben werden konnte, auf die diese Eigenschaft jetzt (möglicherweise) nicht mehr zutrifft. Dementsprechend finden sich in Kapitel 10.2, in dem es zentral um die Frage der wechselseitigen Dependenz geht, nur Formulierungen, die ein Voraussetzungsverhältnis zwischen dem Identitätsbewusstsein und biographischen Selbstzuschreibungen konstatieren. Wenn wir das Voraussetzungsverhältnis als eines zwischen Urteilen verstehen – Urteile über meine Identität und Urteile biographischer Selbstzuschreibung – können wir damit einen guten Sinn verbinden: Wenn ich glaube, dass ich in der Grundschule schüchtern war, glaube ich zugleich, dass es mich seit damals gab (und immer noch gibt). Diese Dependenz ist wenig aufregend, da sie im Wesentlichen daher stammt, dass wir einen weitgehend konsistenten Überzeugungshaushalt führen. Dies kann man unter anderem daran sehen, dass diese Form der Abhängigkeit auch bei Urteilen, die wir über andere Personen fällen, auftritt. Wenn ich glaube, dass Gerson früher schüchtern war, glaube ich rationalerweise auch, dass es ihn damals schon gegeben hat. Die logische Abhängigkeit mag zwar eine wichtige Form der Abhängigkeit sein, sie gilt aber nicht in spezifischer Weise für Urteile, die meine eigene transtemporale und biographische Identität betreffen.6

II.

Mich interessiert im Folgenden die zweite Form der Dependenz, nämlich die These, dass Urteile über die transtemporale Identität epistemisch von Urteilen biographischer Repräsentationen abhängen. Während das Voraussetzungsverhältnis zwischen Identitätsbewusstsein und biographischer Identität bisher aufgrund formaler Überlegungen ein „logisches“ genannt wurde, soll die epistemische Relation ein materiales oder inhaltliches Verhältnis beschreiben (184). Was ist damit gemeint?

Die materiale Abhängigkeit bedeutet laut Crone, dass biographische Repräsentationen eine Voraussetzung dafür sind, dass ich transtemporale Urteile mit einem spezifischen Gehalt fällen kann. Dies soll dadurch bedingt sein, dass einzelne Urteile über die transtemporale Identität durch inhaltlich verwandte biographische Selbstzuschreibungen „informiert“ werden. Konkret stellt sich Crone das an folgendem Beispiel vor: Das Urteil „Ich bin diejenige, die vor 10 Jahren mit der Startnummer 4 an einem Skirennen im Berner Oberland teilgenommen hat“ soll durch Sätze wie etwa „Skifahren war früher meine große Leidenschaft“ „inhaltlich informiert“ werden. Das bedeutet für Crone, dass der Gehalt von Urteilen transtemporaler Identität zumindest teilweise auf biographische Selbstzuschreibungen zurückführt oder zurückführen kann (153).

Dieser Satz scheint zunächst falsch – die Bedeutung eines Satzes hängt für gewöhnlich nicht davon ab, dass er durch andere biographische Sätze informiert wird. So kann jeder den Satz „Ich bin diejenige, die vor 10 Jahren mit der Startnummer 4...“ verstehen, ohne dass er dazu weitere biographische Angaben benötigt. Es kann bei dem „spezifischen Gehalt“ eines transtemporalen Urteils, der durch biographische Repräsentationen spezifiziert wird, also nicht um Gehalt im Sinne der Bedeutung des Satzes gehen.7 Trotzdem hält Crone daran fest, dass „ich meine Lebensgeschichte in irgendeiner Weise repräsentieren muss, um ein Urteil transtemporaler Identität mit einem spezifischen Gehalt zu fällen“ (186, Hervorhebung E.B.).

Doch was soll das bedeuten, wenn es nicht um den Gehalt im Sinne der Bedeutung geht? Da für Crone die Innenperspektive der Person entscheidend ist, die solche Urteile fällt, könnte die inhaltliche Spezifikation bedeuten, dass man selbst mehr zu sagen weiß als lediglich, dass man sich selbst als eine bestimmte Person identifiziert (sei es auf einem Foto oder mithilfe einer Beschreibung). Der Unterschied zwischen einer uninformierten Person und einer informierten bestünde also darin, dass die eine das fragliche Ereignis im Rahmen eines größeren Narratives einordnen kann und die andere nicht. Die Bedeutung des Satzes oder sein Gehalt wäre für die jeweilige Person dieselbe, aber ihr Bezug zu diesem Satz ein anderer. Wenn man ein solches Urteil über die eigene Person fällt und sich zugleich der weiteren Umstände bewusst ist, bzw. dem Ereignis einen Platz in der eigenen Geschichte zuordnen kann, so verliert der Satz den Charakter der Fremdheit. Aus einem „Das bin ich, die da auf dem Foto Ski fährt“ wird dann ein Teil einer Erzählung, die ich mit weiteren Ereignissen und vielleicht Erinnerungen verknüpfen kann. Wenn ich in der Lage bin, ein Urteil transtemporaler Identität in ein übergreifendes Narrativ einzubetten, wird dadurch zwar nicht der Gehalt des Urteils spezifiziert oder gar bestimmt, aber mir erscheint das Urteil nicht als fremd, sondern als verbunden mit weiteren Ereignissen und somit zugehörig zu meiner Lebensgeschichte. Wenn wir die Einbettung des Urteils über die transtemporale Identität so verstehen, betrifft die Einbettung weniger den Gehalt des Urteils, sondern eher mein Bewusstsein von diesem Urteil, d.h. mein Identitätsbewusstsein.

Ich denke, dass dies ein guter Weg ist zu verstehen, was die Einbettung eines Urteils über transtemporale Identität leisten kann. Doch auch daran hat sich gezeigt, dass der Zusammenhang zwischen der biographischen Repräsentation und dem Identitätsbewusstsein und nicht der numerischer Identität besteht.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf Crones Behauptung zurückkommen, dass „Urteile transtemporaler Identität“ von „narrativ strukturierten biographischen Repräsentationen“ epistemisch abhängig sind. Was genau bedeutet hier „epistemisch abhängig“? Crone schreibt als Erläuterung der epistemischen Abhängigkeit:

Die Einschätzung, dass man „weiß“, als numerisches identisches Subjekt über die Zeit hinweg zu existieren, weil man über entsprechende biographische Repräsentationen verfügt, ist intuitiv naheliegend. (186)

Epistemische Abhängigkeit scheint hier zu bedeuten, dass ich dadurch, dass ich über biographische Repräsentationen verfüge, weiß, dass ich über die Zeit hinweg als numerisch identisches Subjekt existiere. Wenn dies so wäre, wäre es eine zweite Weise (neben dem nichtinferenziellen Wissen bzw. Gewahrsein der eigenen Identität aus Kapitel II; vgl. z.B. 138f.), in der ich um meine numerische Identität weiß. Doch das in Anführungszeichen gesetzte „weiß“ zeigt bereits eine Schwierigkeit dieser Interpretation an: Wie kann ich aufgrund meiner biographischen Repräsentationen wissen, dass ich über die Zeit hinweg existiere? Dies würde ja bedeuten, dass die biographische Selbstrepräsentation „Ich bin auf die Grundschule Stieldorf gegangen“ mir ermöglicht zu wissen, dass es mich seit damals (z.B. seit dem Jahr 1994) gibt. Sicher, wenn ich behaupte, dass ich auf die Grundschule Stieldorf gegangen bin, glaube ich (wenn ich rational bin) auch, dass es mich damals (z.B. 1994) wohl gegeben hat. Doch diese Überzeugung (Ich bin auf diese Schule gegangen, also wird es mich wohl gegeben haben) ist natürlich mit einer Täuschung über das Vorliegen numerischer Identität vereinbar.

Richtig ist dagegen, dass meine Überzeugungen meine Identität betreffend vor allem durch das implizite oder explizite Vorliegen einer Selbst-Narration zustande kommen. Dies scheint mir eine plausible Erklärung des tentativen Gebrauchs des Wortes „wissen“ zu sein. Das Vorliegen einer Selbst-Narrationen impliziert, dass ich glaube, dass es mich damals schon gegeben hat, und insofern sind biographische Repräsentationen Ausdruck meines Identitätsbewusstseins. Tatsächlich kommt unser Identitätsbewusstsein als alleiniges Phänomen eher selten vor („Ich bin mir bewusst, dass es mich damals schon gab“). Das Gewahrsein seiner eigenen Fortexistenz verdankt man wahrscheinlich eher den vielfältigen, selbst erworbenen und von anderen übernommenen biographischen Repräsentationen. Doch der Glaube an die eigene Persistenz darf nicht mit dem Wissen um das Fortbestehen der eigenen Identität gleichgesetzt werden. Insofern ist die epistemische Abhängigkeit als eine Relation zwischen zwei Urteilen folgender Art zu verstehen: Wenn ich glaube, dass ich früher X war oder X getan habe, dann glaube ich auch, dass es mich damals gegeben hat. Dieser Zusammenhang ist plausibel, aber nicht überraschend, denn wie Crone zuvor gezeigt hat, hängen biographische Repräsentationen logisch davon ab, dass man voraussetzt, dass es ein kontinuierlich existierendes Zuschreibungssubjekt gibt. Insofern ist die „epistemische Abhängigkeit“ die Kehrseite der „logischen Abhängigkeit“.

Das Wort „epistemische Abhängigkeit“ legt nahe, dass die Relation in irgendeiner Weise dazu geeignet ist, Wissen hervorzubringen, d.h. jemanden dazu in die Lage versetzt, etwas herauszufinden, dass er vorher noch nicht wusste. Genau dies leistet die epistemische Relation hier jedoch nicht: Wenn das Identitätsbewusstsein eine logische Voraussetzung für biographische Repräsentationen ist, ist es im besten Fall merkwürdig zu sagen, dass mich die biographische Repräsentation über ihre eigenen logischen Voraussetzungen in Kenntnis setzt, so als wären diese beiden Urteile voneinander unabhängig. Doch dies ist nicht der Fall, denn in einem wahren Urteil biographischer Repräsentation ist ein wahres Urteil transtemporaler Identität enthalten, weswegen es sich nicht um eine epistemische Abhängigkeit handelt.

III.

Zum Abschluss meines Kommentars möchte ich wie versprochen noch darauf zu sprechen kommen, woher meiner Meinung nach die unklaren Dependenzbeziehungen rühren, d.h. warum an vielen Stellen unklar ist, ob Crone Thesen über den Zusammenhang zwischen numerischer Identität und biographische Repräsentationen oder über unser Identitätsbewusstsein und biographische Repräsentationen aufstellt.

In der Einleitung ihres Buches schreibt Crone, dass es ihr um eine Strukturbeschreibung des Phänomens der biographischen Selbstzuschreibungen geht. Damit konstatiert sie auch, dass das transtemporale Identitätsbewusstsein mit dem Problem der personalen Identität über die Zeit hinweg zusammenhängt. Obwohl die Begrifflichkeit hier eine inhaltliche Nähe vermuten lässt, besteht diese sachlich nicht unmittelbar, und Crone gelingt es meines Erachtens nicht, diese im Verlauf der Kapitel, die sich explizit mit der numerischen Identität befassen, aufzuzeigen.

Dass die beiden Fragen (die nach der Identität und die nach dem Identitätsbewusstsein) nicht unmittelbar zusammenhängen, kann man sich an folgender Überlegung verdeutlichen: Wenn man annimmt, dass personale Identität durch das Fortbestehen ein und desselben Organismus gewährleistet wird (wie es Vertreter_innen des „Körperkriteriums“ unter anderem tun), ist das Identitätsbewusstsein völlig irrelevant für die Identität im Sinne der Persistenz. Nun muss das Körperkriterium nicht richtig sein, doch es ist eine einflussreiche Gegenposition, auf die Crone nicht weiter eingeht.8 Fataler für ihren Ansatz ist allerdings, dass sie selbst schreibt, dass das Identitätsbewusstsein und numerische Identität gerade nicht zusammenhängen. Die einschlägige Stelle findet sich am Ende des Kapitels 7.2, an der Crone den Ansatz von Barry Dainton und Tim Bayne kritisiert, der es ihrer Meinung nach nicht schafft, einen starken Zusammenhang zwischen Identitätsbewusstsein und numerischer Identität aufzuzeigen. Crone selbst möchte den Ansatz retten, indem sie „den Fokus“ der Frage verschiebt. Im Folgenden widmet sie sich nicht mehr der Frage nach (den Kriterien für das Vorliegen) personaler Identität, sondern dem relevanten psychischen Phänomen, d.h. der „Frage, was es heißt, dass man ein Bewusstsein der eigenen zeitübergreifenden Identität hat, d.h. dass man als numerisch identisches Subjekt über die Zeit hinweg existiert“ (136).

Doch diese Verschiebung ist bei weitem keine harmlose, sondern macht einen Unterschied ums Ganze, der dazu führt, dass Crones Überlegungen nichts mehr zur personalen Identität beitragen. So kann man sich durchaus fragen, warum sie im vorhergehenden Kapitel (Kapitel 6) Theorien personaler Identität diskutiert und kritisiert, wenn es ihr letztlich um die „Struktur des relevanten psychischen Phänomens“ und nicht um personale Identität geht.

Ab Kapitel 8 beschäftigt sich Crone tatsächlich mit dem Zusammenhang zwischen personaler Identität und narrativer Identität, vor allem im Hinblick darauf, wie sich die unterschiedlichen Weisen des Selbstbezugs in unterschiedlichen Urteilen zeigen. Crone sieht den Zusammenhang zwischen personaler Identität und narrativer Identität in zwei unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs der Identität gespiegelt.9 Sie schreibt:

Der Begriff der numerischen Identität spielt eine Rolle bei dem im letzten Kapitel explizierten Identitätsbewusstsein einer Person, und der Begriff der Identität im Sinne von Persönlichkeit hängt mit der Selbstrepräsentation von sich als konkreter Person zusammen. (150)

Diese beiden Begriffe der Identität sollen wiederum für zwei verschiedene Arten von selbstbezüglichen Aussagen relevant sein, nämlich erstens für Persistenz-Aussagen wie „Ich bin diejenige, die von 10 Jahren mit der Startnummer 10 am Skirennen im Berner Oberland teilgenommen hat“ und zweitens für Aussagen über die Persönlichkeit nach dem Muster: „Ich bin insgesamt viel ruhiger geworden.“

Crone zeigt im dritten Teil auf, dass die beiden Urteilstypen jeweils wichtige Aspekte unseres biographischen Selbstverständnisses zum Ausdruck bringen – und sich wechselseitig bedingen. Diese Analysen sind erhellend, soweit sie sich auf unser biographisches Selbstverständnis beziehen. Ich bezweifle jedoch, dass es ohne weitere Qualifikation einen Zusammenhang zwischen meinem Bewusstsein meiner eigenen personalen Identität (Persistenz-Urteil) und meiner personalen Identität bzw. insgesamt zwischen personaler Identität und dem Identitätsbewusstsein gibt.10 Wenn wir die personale Identität als eine entweder psychische oder physische Kontinuitätsrelation verstehen, ist das Bestehen einer solchen Kontinuitätsrelation und somit meiner personale Identität unabhängig von meiner Auffassung über dieselbe.

Solange Crone nicht zeigt, dass personale Identität und das Identitätsbewusstsein einen inhaltlichen Zusammenhang aufweisen, beschränken sich ihre Aussagen auf den Zusammenhang zwischen biographischer Repräsentation und Identitätsbewusstsein. Dies muss freilich kein Nachteil sein, denn eine einfallsreiche und genaue Analyse unseres biographischen Selbstbewusstseins und unseres Identitätsbewusstseins, wie Crone sie vorlegt, hat ihre eigene Berechtigung.


  1. Crone verwendet die Begriffe „transtemporale Identität“ und „numerische Identität“ synonym, ich werde meistens numerische Identität schreiben. Gemeint ist damit immer die transtemporale, numerische Identität von Personen.

  2. Außerdem schreibt Crone manchmal „biographische Identität“ und an anderer Stelle „biographische Repräsentation“. Dies scheint mir für die Argumentation jedoch weniger problematisch, sodass ich auf diese begrifflichen Unterschiede nicht weiter eingehen werde.

  3. Auf den Seiten 3, 9, und besonders 99 argumentiert Crone eindeutig dafür, dass „Urteile transtemporaler Identität […] durch implizite Urteile über die Einheit des bewussten ,Innenlebens‘ von Personen fundiert“ sind. In Kapitel 6 kritisiert Crone Theorien personaler Identität dafür, dass sie die subjektive Innenperspektive der Person nicht berücksichtigen (besonders 105). Dort scheint Crone auch zu behaupten, dass die grundsätzliche Andersartigkeit von transtemporalen Urteilen bei Personen (Eindeutigkeitspostulat) darauf beruht, dass Personen die Fähigkeit haben, sich über die Zeit hinweg als einheitliche Individuen zu begreifen (101).

    Auf Seite 115 kündigt Crone die Beantwortung der Frage an, ob die Perspektive der ersten Person dafür geeignet ist, transtemporale Identität von Personen zu erklären und zu begründen. Dies steht in einer gewissen Spannung zu ihrer Aussage am Ende von Kapitel 7 (136), wo sie den Zusammenhang zwischen erstpersonaler Perspektive und personaler Identität implizit verneint und stattdessen den Zusammenhang zwischen erstpersonaler Perspektive und dem Bewusstsein der eigenen zeitübergreifenden Identität stark machen will.

  4. An anderer Stelle (7f.) weist Crone selbst auf die Notwendigkeit hin, den Begriff der Identität im Sinne von Persistenz und im Sinne von Persönlichkeit auseinanderzuhalten

  5. Mit der Autorität erstpersonaler Urteile beschäftigt sich Crone in Kapitel 1.2 bis 1.5. Im Gegensatz zur Alltagsintuition, dass man eine weitreichende Autorität im Hinblick auf Urteile über die eigene Person hat, argumentiert Crone dafür, dass Urteile biographischer Identität nur eine sehr eigeschränkte Autorität haben, obwohl es zu unserem Selbstverständnis gehört, über uns selbst (besser als andere) Bescheid zu wissen.

  6. Man könnte (und Crone tut dies in ihrem Buch) für das Vorhandensein eines angereicherten Begriffs des Identitätsbewusstseins argumentieren (für Crone kommt dies durch die spezielle Erlebnisqualität episodischer Erinnerungen zustande), doch die „logische Abhängigkeit“ besteht zwischen Urteilen und weist keine Erlebnisqualität auf.

  7. Die meisten Philosophen würden natürlich behaupten, dass die Bedeutung von Sätzen von der Bedeutung von anderen Sätzen abhängt, bloß spielen dabei biographische Repräsentationen keine ausgezeichnete Rolle – das aber scheint Crones Idee zu sein.

  8. Im Rahmen des Symposions hat Crone behauptet, dass sie im Hinblick auf die Frage nach der numerischen Identität ein Körperkriterium am plausibelsten hält.

  9. Crone kritisiert die Debatte um die personale Identität an verschiedenen Stellen dafür, dass sie die beiden Interpretationen des Begriffs der Identität, einmal als terminus technicus für Persistenz und einmal eher alltagssprachlich für Persönlichkeit, nicht genau genug auseinanderhält.

  10. Martine Nida-Rümelin vertritt u.A. in Der Blick von Innen einen Ansatz, der behauptet, dass es eine enge Verbindung zwischen numerischer Identität und Identitätsbewusstsein gibt, doch dieser wird von Crone zurückgewiesen, weil er in einen Dualismus führt, den sie ablehnt (vgl. 112f.).

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