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Foucault, Michel: Theorien und Institutionen der Strafe. Vorlesung am Collège de France 1971‑1972. Herausgegeben von Bernard E. Harcourt. Übersetzt von Andrea Hemminger. Berlin: Suhrkamp Verlag 2017. 414 Seiten. [978-3-518-58699-0]

Rezensiert von Edgar Hirschmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main)

Mit Theorien und Institutionen der Strafe liegt die letzte Vorlesung aus der Vortragsreihe Michel Foucaults am Collège de France in deutscher Übersetzung vor. Sie stammt aus dem Winter 1971/72 und stellt die zweite Vorlesungsreihe nach seiner Berufung auf den Lehrstuhl ‚Geschichte der Denksysteme‘ dar. Foucaults Ausführungen sind nicht als Tonaufzeichnung erhalten, weshalb wir bloß über seine stichpunktartigen Manuskripte zu den 13 Sitzungen verfügen. Der Band gibt dieses handschriftliche Manuskript wieder und wird von einem umfassenden Apparat begleitet, der den Leser_innen wichtige historische Kontexte erschließt. Die kritischen Anmerkungen hat Claude-Olivier Doron erstellt, der zu dem Band außerdem eine Darstellung zu Foucaults Auseinandersetzung mit den historischen Quellen beisteuert. Auch ein kurzer Kommentar von Étienne Balibar zu Foucaults Kritik am Marxismus wurde beigefügt. Ein wesentliches Verdienst des Herausgebers Bernard E. Harcourt besteht auch darin, gemeinsam mit François Ewald eine umfassende Situierung der Vorlesung bezüglich ihrer Bedeutung für Foucaults Gesamtwerk und vor dem Hintergrund der zeithistorischen Umstände vorzunehmen. Besonders der politische Kontext liefert unverzichtbare Einsichten dahingehend, wie sehr Foucaults Forschungsinteressen aus der politischen Praxis gewonnen sind.

Daher verorte ich im Folgenden die Vorlesung zunächst im Denken Foucaults sowie im politischen Zeitkontext (I). Das Thema von Theorien und Institutionen der Strafe sind Volksaufstände im Frankreich des 17. Jahrhunderts sowie die damit verbundene Transformation des Rechts- und Strafsystems. In den ersten sieben Sitzungen behandelt Foucault den Aufstand der Nu-pieds (Barfüßigen) in der Normandie von 1639, im Zuge dessen sich das Volk als Gegenmacht zum königlichen Staat konstituiert (II). Die Niederschlagung der Aufstände und die anschließende Repression zur Wiederherstellung der königlichen Macht stellen für Foucault ein singuläres Schlüsselmoment bei der Entstehung des modernen Staatsapparates dar (III). Die Vorlesungen acht bis zwölf verfolgen dann die weit in die Geschichte zurückreichende Herkunft feudaler Justiz. Diese longue durée geht bis zum germanischen Recht des 6. Jahrhunderts zurück und dient als eine Vergleichsfolie zum modernen Repressionssystem (IV). Die Leser_innen finden in den Vorlesungen Michel Foucaults eine Erklärung der Entstehung des modernen Staates, die aus einer Auseinandersetzung mit dem historischen Materialismus gewonnen wird. Foucault rezipiert die marxistisch geprägte Historiographie aus der Perspektive einer genealogischen Geschichtsschreibung (V).

I. Der Kontext: Der Mai 1968 und die Frage der Macht

Die Vorlesungen Foucaults versuchen, die neue Situation nach 1968 zu verstehen.1 Ende Mai 1970 werden die führenden Köpfe der Gauche prolétarienne, der wichtigsten aus den Protesten des Jahres 1968 hervorgegangenen maoistischen Organisation, inhaftiert und ihre Zeitschrift La Cause du peuple verboten. Die Gefangenen erstreiten sich den Status als ‚Politische Gefangene‘ und ziehen so eine scharfe Grenze zwischen sich und den unpolitischen Gefangenen als Verbrecher_innen. Die Maoisten versuchen, dem Justizapparat die Form des Rechtsurteils streitig zu machen. In diesem Sinne übernimmt Jean-Paul Sartre im Dezember 1970 nach einem Grubenunglück in Fouquières-lès-Lens die Rolle des Anklägers im maoistischen Volkstribunal. Foucault wird in seiner Vorlesung den Wandel der Justiz und deren Aneignung hinterfragen. Für ihn bleibt der Ansatz der Maoisten letztlich in den überlieferten juridischen Machtformen stecken. Foucault ruft die Groupe d’information sur le prisons (GIP) ins Leben, die Informationen über die Institution ‚Gefängnis‘ sammelt, um diese „Blackbox unseres Lebens“ (Foucault 2002: 212) zu öffnen, wie es im Manifest der Gruppe vom 8. Februar 1971 heißt. Die Vereinigung will den Gefangenen zur Möglichkeit der öffentlichen Äußerung verhelfen. Während Foucault die Vorlesung hält, kommt es zu Revolten in Frankreichs Gefängnissen.

Für das Denken Michel Foucaults stellt der nunmehr fünfzig Jahre zurückliegende Mai 1968 einen entscheidenden Wendenpunkt dar. So sah er mit dem Wahnsinn, der Gesundheit, der Sexualität und der Einsperrung jene Themen politisch aktuell werden, die er beinahe zehn Jahre zuvor bereits in Wahnsinn und Gesellschaft behandelt hatte. Foucault wird daher bis Überwachen und Strafen das Thema der einsperrenden Gesellschaften wieder aufgreifen. Nach 1968 zweifelt Foucault jedoch an einer vermeintlich subversiven Kraft des Schreibens. Das ‚heftige Schwindelgefühl‘, das er andererseits bezüglich eines vielleicht blinden politischen Aktionismus empfindet, lässt ihn zwar an seiner Arbeit festhalten, aber nicht ohne sie maßgeblich zu modifizieren. Sein Denken richtet sich auf Grundlage der in den Theorien und Institutionen der Strafe erprobten Methode der Genealogie auf die Frage der Macht aus. Er wird zu den Volksaufständen der Normandie aus dem Jahr 1639 zurückgehen, um die Repression durch den Staat und die Macht der Justiz zu durchdringen. Eine neue Geschichte der Macht, so die Hoffnung, könnte helfen die Gegenwart zu verstehen und neue Möglichkeiten des Handelns zu erschließen. Das wird schließlich auf Foucaults These hinauslaufen, dass wir die politischen Tiefenstrukturen der Macht noch nicht richtig verstanden haben.

II. Das Ereignis: Die Volksaufstände der Nu-pieds

Die Vorlesung benennt als ihr Thema das Strafwesen, will dieses aber jenseits seiner Legitimation als eine Praxis verfolgen. Aus diesen Praktiken des Strafens lässt Foucault jene Institutionen des modernen Rechtsstaats hervorgehen, die als Polizei, Gefängnis und Justiz heute existieren und Foucault im Kontext des Mai 1968 begegneten. Daher wird die Analyse des Strafwesens in den Kontext der Niederschlagung der Volksaufstände gestellt. Die Strafexpedition des Kanzlers Séguier gegen die rebellierende Normandie erfolgt im Auftrag der königlichen Justiz. Ab 1630 häufen sich die Aufstände, die gegen die Einführung neuer Zentralsteuern gerichtet sind, besonders in der von der Pest verwüsteten Normandie. Die Normandie gehörte zu den am stärksten besteuerten Provinzen. Die andauernden Steuererhöhungen trafen besonders die unteren Schichten, aber auch die Beamten und der Adel waren durch die schwindende Kaufkraft der Bevölkerung betroffen oder konnten sogar durch die königliche Steuer ihre gewohnten Renten nicht mehr einziehen. Auf diese Serie von Aufständen konzentriert sich Foucault bei seiner genauen Analyse der Revolte der Nu-pieds (Barfüßige) von 1639.

Die Unruhen beginnen am 16. Juli in Avranches, dem Zentrum der Revolte, mit der Ermordung eines Gerichtsbeamten. Die Menge verstümmelt und tötet ihn, nachdem sich das Gerücht verbreitet hat, dieser werde mit der grande gabelle eine Salzsteuer einführen, die den Salzschmuggel eingrenzen und die königliche Macht stärken sollte. Foucault interessiert sich für die an den Aufständen beteiligten sozialen Kräfte und erkennt in ihnen ein neues Muster: Anstatt die lokalen Grundherren anzugehen, wie es noch im Mittelalter üblich war, greift die Menge die Agenten des Fiskus, also das königliche Steuerwesen an. Die lokalen Behörden und Gerichte werden bedroht, aber nicht attackiert. Im August erfasst die Rebellion Caen und die Hauptstadt der Normandie, Rouen sowie mehr als ein Dutzend weiterer Städte. Häuser werden geplündert, Büros verwüstet, Steuerbeamte attackiert. Bis in den November kommt die Region nicht zur Ruhe, die Steuern werden oft nicht gezahlt.

Die Nu-pieds sind nun deswegen von herausragender Bedeutung in der langen Serie von Aufständen, da sie sich so präsentieren als hätten sie sich einen Teil der königlichen Macht angeeignet. Mit Siegel und Wappen unterschriebene Flugblätter werden verteilt, in denen der Anführer der Bewegung im Namen des Königs Anordnungen erlässt. „Alles geschieht so, als seien die sichtbarsten, traditionellsten und rituellsten Zeichen der Macht um einen leeren Platz, einen Namen ohne Gesicht, der für die Bewegung selbst steht, angeordnet worden“ (50). Die Nu-pieds heben Truppen aus, bilden eine Armee der Unterdrückten, regeln Finanzen und Administration, sie erheben sich, wie man mit dem Abbé Sieyès sagen würde, zur pouvoir constituant. Der Aufstand verlangt also nicht einfach nach mehr Brot oder weniger Arbeit, sondern zielt auf die Aneignung herrschaftlicher Befugnisse.

Als der königliche Steuerapparat angegriffen wird, zeichnet sich ab, dass ihn jene gesellschaftlichen Gruppen, auf die er aufbaut, nicht zureichend stützen (39). Das sind die Ministerialen, die Bürgermilizen der Städte, sowie das Parlament (parlement), also der oberste lokale Gerichtshof (41). Früher hatten eben diese lokalen Kräfte die Besteuerung mit Gewalt durchgesetzt, jetzt muss dafür die Armee die Region besetzen. Die staatliche Macht herzustellen und die Steuereinnahmen zu gewährleisten heißt in diesem Kontext also eine neue Form der Repression zu finden. Das wird die Aufgabe der Strafexpedition des Kanzlers Pierre Séguier und seiner ‚bewaffneten Justiz‘ (justice armée) sein.

III. Die bewaffnete Justiz als neue Staatsmacht

Mitte November 1639 erteilt Richelieu zunächst dem Oberst Gassion den Befehl, in die Normandie aufzubrechen. Dieser nimmt Caen ein, entwaffnet die Bevölkerung, nimmt Exekutionen vor und lässt die lokale Bourgeoisie Reparationen zahlen. Danach besiegen seine Truppen die Aufständischen in der Nähe von Avranches und ziehen nach Rouen weiter. Am 15. Dezember beauftragt König Louis XIII. seinen Kanzler Séguier, ausgestattet mit freiem Befehl über Militär und Justiz, nach Rouen zu gehen, um die königliche Autorität wiederherzustellen. Anstatt sich der Armee Gassions anzuschließen, lässt Séguier diese Ende Dezember alleine Rouen erobern, zieht am 2. Januar 1640 ein und verhängt das Standrecht. Bis Anfang 1640 handelten die Armee Gassions und der Kanzler getrennt, und Foucault erkennt hierin ein feines Taktieren mit der Zeitversetztheit des Einsetzens der zivilen Staatsgewalt. Im Schwebezustand zeichnen sich die Linien der verschiedenen sozialen Klassen ab, entgegen ihrer Solidarität im Aufstand. Die Aufständischen sollen außerdem nicht als gewöhnliche Verbrecher behandelt werden, weshalb die zivile Staatsgewalt zunächst fernbleibt und einen Teil der Bevölkerung so zu Feinden machen kann, auf die das Kriegsrecht angewendet wird (75).

Pierre Séguiers Ankunft wird nicht nur von den unteren Schichten gefürchtet. Die Parlamentsbeamten beteuern, dass die Ordnung wieder hergestellt sei und bitten um Audienz beim König, die Bürgermeister bieten die umfassende Unterwerfung der Städte an. Zugleich berufen sich die alten Mächte bei ihren Rechtfertigungen auf ihre Anteile an der Macht: Beispielsweise erinnert der Erzbischof den König daran, Gott nicht weiter zu erzürnen. Diese Versuche, die königliche Macht einzugrenzen, entsprechen Foucault zufolge der politischen Theorie der ‚drei Bremsen‘, die Claude de Seyssel im 15. Jahrhundert verfasst hat (94). Séguier lehnt jegliche Gespräche ab und wiederholt, dass er gekommen sei, um die Guten von den Bösen zu (unter)scheiden. Dies ist die verheerende Botschaft des Jüngsten Gerichts, die keine Ämter oder Privilegien anerkennt und nach der des Königs Herz direkt von Gott gelenkt wird, selbst jedoch den Gesetzen des Landes nicht untersteht (96). Der Satz referiert auf die biblischen Verse, in denen es heißt: „Des Königs Herz ist in der Hand des Herrn wie Wasserbäche; er lenkt es wohin er will.“ (Sprüche 21:1).

Im Zuge der Repression verurteilt Séguier als Repräsentant der staatlichen Justiz Teile des Militärs zum Tode, die Hinrichtungen vorgenommen hatten. Danach spricht er Recht über die Bevölkerung und bricht dabei mit drei Grundregeln bisheriger Justiz: Er stützt sich auf die Zeugenaussagen der Bevölkerung, hört die Angeklagten jedoch nicht an, und er formuliert das unanfechtbare Urteil als mündlichen Befehl, nicht als schriftliches Dokument (103). In dieser Repression lässt der Kanzler eine neue Macht aufscheinen, die über militärische Sitten und juristische Regeln hinausreicht. Er handelt, wie er sagt, „en la présence de sa Majesté“ (119). Es liegen hier die ersten Züge einer Macht des administrativen Staatsapparates vor, der später im Namen aller Untertanen Entscheidungen trifft (125).

Als Teil der Repression lässt der König die lokalen Autoritäten suspendieren, die Parlamentsbeamten werden von Gesandten aus Paris ersetzt, die Bourgeoisie muss Geldbußen an den König vorstrecken, dafür wird aber die lokale Bevölkerung kollektiv bei ihnen verschuldet. Eine neue lokale Steuer führt Geld zu den reichen Einwohnern zurück, die gleichzeitig als einzige bewaffnet bleiben und einen Schwur leisten, zukünftige Aufstände niederzuschlagen (116). Dadurch trennt die Repression die Allianz der verschiedenen Gesellschaftsschichten, die sich gegen die Zentralgewalt zusammengeschlossen hatten, und macht die Privilegierten zu „Polizisten ihrer Schuldner“ (124). Nicht nur kann man darin die Etablierung von Klassenverhältnissen sehen, Foucault meint auch, dass die Bourgeoisie durch diese Steuern, und nicht so sehr durch die feudalistische Grundrente, Kapital akkumulieren konnte. Das neue Repressionssystem schützt Privateigentum, zieht aber im Gegensatz zur feudalen Justiz selbst keine Renten ein. Der Staat drängt die feudale Justiz zurück, weshalb die Bourgeoisie das Kapital nicht mehr für den Ämterkauf aufwendet, sondern neue produktive Investitionen sucht (148). Insofern hatte die Justiz einen entscheidenden Anteil an der Förderung einer kapitalistischen Ökonomie (131).

Gleichzeitig ergibt sich aus dem juridischen Eingriff des Staates eine vertiefte Konkurrenz der Bourgeoisie zum Königtum. Der Verschuldung der Armen bei den Reichen kann nicht bedient werden, wenn der Staat zuerst seine Steuern einzieht. Wenn andersherum den Bürgern ihre Schulden bezahlt werden, ist die Motivation für diese nicht mehr sehr hoch, den Staat zu verteidigen. Dieser Widerspruch zwischen den feudalen Renten und dem staatlichen Steuerwesen ist zentral, will man das Scheitern des feudalen Systems verstehen (157). Die späteren Aufstände der fronde zeigen, dass die Repression zu sehr auf die Unterstützung lokaler Privilegierten angewiesen ist, diesen aber zu wenig bietet, um tatsächliche Loyalität zu erhalten. Um nicht mehr auf sie angewiesen zu sein, werden die Polizei sowie mit gerichtlichen Befugnissen ausgestattete Kommissare eingeführt und das Gefängnis erfunden, das dem Staat ermöglicht, bestimmte Gesellschaftsmitglieder aus der Gesellschaft zu entfernen. Die Niederschlagung der Nu-pieds leitet all diese Entwicklungen ein, die letztlich einen tiefen Schnitt innerhalb der feudalen Justiz bedeuten und die feudale Ökonomie zersetzen.

Damit stellt die Strafexpedition Kanzler Séguiers ein historisches Ereignis dar, weil sie das Entstehen einer neuen Macht zeitigt. Diese entsteht im Ausnahmezustand, da das bisherige Recht außer Kraft gesetzt ist. Den Gedanken einer souveränen Ausnahmesituation hat prominent Carl Schmitt in seinem Text Politische Theologie (1934) entwickelt. Schmitt interessiert der Ausnahmezustand besonders als Moment der Souveränität und der Entscheidung, in welcher der politische Herrscher eine Ordnung garantiert oder auch eine neue etablieren kann. Im Ausnahmezustand, nicht in der geregelten Ordnung, zeigt sich, wer souverän ist (Schmitt 1934).

Es wäre schlüssig das Handeln von Séguier als souveräne Ausnahme im Sinne Schmitts zu bezeichnen, allerdings gibt es bei Foucault keine Anzeichen dafür, dass er aus diesem Ereignis eine generelle Theorie des Rechts ableitet. Im Gegenteil scheint es eher so, als sei der Ausnahmezustand zwar für die spezifisch moderne Staatsmacht entscheidend gewesen, nicht aber für politisch-juridische Ordnungen per se. Im Gegensatz zu Schmitt interessiert sich Foucault nicht so sehr für die entscheidende Person, sondern betont vielmehr die Infragestellung der Macht durch den Volksaufstand. In der Ausnahmesituation in der Normandie löst die drohende Gewalt des Staates die neu entstandenen Solidaritäten auf.

Auch zu Giorgio Agambens Verständnis vom Ausnahmezustand lässt sich ein entsprechender Kontrast behaupten: Agamben liest in Homo Sacer die Ausnahmesituation nicht auf eine souveräne Entscheidung hin, sondern sieht in der Ausnahme die Grundstruktur der Rechtsbeziehung gegeben. Als Teil der Rechtsordnung, so die These, existiert stets ein Raum, in dem die Rechtsordnung suspendiert ist, bei Agamben das politische Lager (Agamben 2016). Foucault steht dieser These insofern nahe, als dass er ebenfalls den strukturellen Charakter der Rechtsordnung fokussiert und nicht auf eine personale Entscheidung abhebt. Agamben sieht in der Ausnahme jedoch die Grundstruktur der juridisch-politischen Ordnung des Okzidents gegeben, wohingegen Foucaults Text keine ahistorischen Thesen andeutet, sondern die spezifisch moderne administrative Staatsmacht aus der Ausnahmesituation heraus erklärt. Als Kontrast zur modernen Justiz erarbeitet Foucault in den Vorlesungen acht bis zwölf die Grundzüge dieser feudalen Justiz und ihres Repressionssystems.

IV. Die langsame Transformation des Feudalismus: Das germanische Recht

Im Gegensatz zum Öffentlichen Recht wurde das Strafrecht des Mittelalters erst im 16. Jahrhundert ‚romanisiert‘ und ist bis dahin maßgeblich von der germanischen Privatjustiz geprägt. Diese greift im Grunde nicht auf ein öffentliches Tribunal zurück, sondern regelt den Ablauf eines privaten Streits: „Die Regel beim Kampf ist das Juristische“ (160). Der Rechtsakt ist im germanischen Recht auch nicht an eine spezifische Instanz, etwa das Gericht, gebunden, sondern kann von jedem Bürger ausgeübt werden. Ein Richter dient dabei bloß den in einen Konflikt verwickelten Privatpersonen zur Beendigung des Krieges. Über die Justiz einigen sie sich etwa auf einen Vergleich und der Schiedsrichter bezeugt den Frieden zwischen den Parteien. Aber die Justiz wird nur tätig, wenn die Konfliktparteien dies wünschen, sie zwingt sich nicht auf (163). Daher gibt es die Justiz nur dort, wo es auch privaten Streit gibt.

Dieses germanische Richten steht nicht so sehr dem Ausüben einer Macht nahe, sondern birgt zunächst ein Risiko in sich, es „bedeutet bis zu einem gewissen Grad in den Streit einzutreten“ (164). Daher werden dem Richtenden ein Pfand und eine Vergütung gezahlt. Jenseits eines Vergleichs kann die Justiz aber auch einen Streit zugunsten einer Partei entscheiden. Hierfür hat das germanische Recht die Proben erfunden. In den Proben werden die Streitigkeiten entschieden: „Die Gerichtsbühne ist die Bühne, auf der die Ungleichheit der Kraft und die Überlegenheit des Rechts zusammengehören. Alles ist so eingerichtet, dass sie sich gleichzeitig und in Wahrheit manifestieren“ (261), denn wer die Probe für sich entscheidet, dem neigt das Recht zu.

Diese Justiz ist eng mit der Ökonomie und dem Militär verbunden. Die Richter werden entlohnt, Geldbußen, Vergleiche, Freikäufe und Pfände sind gängig und die Konfiszierung von Gütern stellt eine der häufigsten Strafen dar (183). Das erklärt auch, wieso im Feudalismus die Lehen und die gerichtlichen Ämter so eng verflochten sind; die Justiz wurde zu einem Gegenstand ökonomischer und politischer Begehrlichkeit, sie wurden gekauft und weitergegeben (185). In dieser Justiz zeichnen sich zwei gesellschaftliche Entwicklungstendenzen ab. Es kommt einerseits zur Aufsplitterung der Gerichte, die lokal und klein sind, zugleich aber auch zur Konzentration einiger großen Gerichte bei den ökonomisch und politisch Mächtigen. Anfangs ein Risiko, lohnt es sich mehr und mehr, Recht zu sprechen. Auf der einen Seite stehen Auseinandersetzungen zwischen Individuen, auf der anderen die Konflikte der Feudalherren gegen ihre Landherren, die in öffentlichen Kriegen enden.

Diese Tendenzen werden später zur Teilung des Rechts in politisches Verbrechen und individuelle Delinquenz führen (178). Vom Ende des Karolingerreichs im 10. Jahrhundert bis in das 13. Jahrhundert hinein verschwindet das römische Recht und die germanische Justiz setzte sich durch. Da Rechtsstreitigkeiten eher als der Handel für die Zirkulation von Gütern verantwortlich sind, da die Rechtsprechung diese Güter konzentriert, eignen sich die Mächtigen das Recht an. Mit der Konzentration der Justiz kommt es auch zu einer der Waffen. Die Ergreifung von Schuldigen, der Schutz des Tribunals, die Beschlagnahme von Gütern, all das erfordert zwingende Argumente. Foucault sieht hier aus dem germanischen Recht heraus den feudalen Staat entstehen. Vom 13. Jahrhundert an wandelt sich das Recht. Es werden sogenannte ‚Friedensinstitutionen‘ eingeführt, die einen Raum schaffen, in dem die Privatkriege verboten sind (223). Als höchste Autorität stellt das Recht jene vor Gericht, die den Frieden brechen. Die Probe verschwindet und an ihre Stelle tritt die Untersuchung. So wird aus einer Justiz als geregelte Replik auf eine Ungerechtigkeit langsam ein Recht, das die Gesamtheit der Verfahren vor dem Tribunal definiert und von sich aus Anklage erhebt.

Die unterschiedlichen Formen der Wahrheitsfindung und des Rechtssystems – auf der einen Seite jene älteren, die sich in Proben als Machtkampf manifestieren, auf der anderen Seite jene, die durch die Untersuchung und über Zeugen Wahrheit produzieren – hat Foucault in einer späteren Vorlesungsreihe in Rio de Janeiro, erschienen als Die Wahrheit und die juristischen Formen, weiter analysiert. Er greift dabei umfassend auf die Theorien und Institutionen der Strafe zurück, verfolgt diese beiden Rechtstypen jedoch bis in die griechische Antike zurück. Sophokles’ König Ödipus interpretiert Foucault dabei als „Zusammenfassung der griechischen Rechtsgeschichte“ (Foucault 2015: 52). Ödipus stellt einen Repräsentanten des archaischen Regimes der Tyrannei dar, der letztlich an das neue Regime einer durch das Volk angeeigneten Wahrheit seine Macht verliert. König Ödipus begreift sein Wort als Gesetz und ist in dem Stück zum Tyrann geworden, weil er das überlegene Wissen besaß, um das Rätsel der Sphinx zu lösen (ebd.: 46). In Homers Ilias wird dieses Regime des Tyrannen noch durch die Probe als zentrales Motiv der Wahrheitsfindung bestätigt. Die Wahrheit ergibt sich aus dem Machtkampf.

Dagegen lässt Sophokles zur Wahrheitsfindung den empirischen Blick der Zeugen einholen, etwa in Gestalt der Hirten, die schrittweise die Wahrheit über Ödipus entbergen. Diese Wahrheitsfindung basiert nicht auf der Probe, sondern auf Zeugen. Sophokles’ Stück steht für Foucault an der historischen Schwelle des Abendlandes von einem politischen Dispositiv des archaischen Griechenlands zu dessen Klassik, von einem mystisch-religiösen Machtwissen hin zu einer politischen Macht, die kein exklusives Wissen mehr besitzt: „Mit Platon beginnt ein großer abendländischer Mythos, wonach es einen unüberbrückbaren Gegensatz zwischen Wissen und Macht gibt. Wissen setze voraus, dass man auf Macht verzichte“ (ebd.: 51). Insofern wiederholt sich im Ausgang des feudalen Rechts ein Wandel des Machtwissens, den in ähnlicher Weise bereits die griechische Antike durchgespielt hatte.

V. Eine Geschichte der Macht jenseits des Marxismus?

Foucaults Analyse der Volksaufstände geht von einem ‚repressiven Staatsapparat‘ aus, der sich durch den Konflikt gesellschaftlicher Klassen erklärt. Das ist auch als Bezugnahme auf den 1970 erschienenen Text Louis Althussers Ideologie und ideologische Staatsapparate zu verstehen, dessen Anliegen es war, durch eine Neulektüre von Marx‘ Schriften den historischen Materialismus zu aktualisieren. Foucault knüpft insofern an Althusser und den Marxismus an, als dass er die feudale Gesellschaft an den internen Widersprüchen zwischen der feudalen Rente und der königlichen Steuer zerbrechen sieht. Foucault denkt die Macht jedoch als ein strategisches Spiel, in dem sich nicht nur die Mittel, sondern auch die Zwecke wandeln. Dieser Unterschied lässt sich an Althussers Kommentar zum Staatsapparat des Mittelalters verdeutlichen. Im Mittelalter war der ideologische Apparat, so Althusser, zuvorderst von der Kirche, der Familie und dem System der Parlamente vereinnahmt (Althusser 2010: 63). Da diese ideologischen Institutionen der Aufrechterhaltung des feudalen Produktionssystems dienen, kann ihre spezifische Funktionsweise vernachlässigt werden.

Foucault interessiert sich viel mehr für die eigenständige Dynamik des Rechts, das er als eine sich über den Verlauf der Geschichte hinweg stets wandelnde Praxis begreift. Das Recht geht in dieser Erzählung als strategische Funktion dem Staat voraus und gestaltet die Ökonomie aktiv mit. Im Mittelalter garantiert die Justiz die Zirkulation von Reichtümern, im modernen Staat bringt sie hingegen die Institutionen der Polizei und des Gefängnisses hervor. Ihre Funktion ist nun eher die Segregation von Menschen und Unterdrückung von Volksaufständen (188). Im Feld der Rechtstheorie lässt sich Foucaults Ansatz in der Nähe des American Legal Realism ansiedeln. Anders als Vertreter des Naturrechts oder idealistischer Rechtstheorien betrachtet Foucault, darin dem Rechtsrealismus ähnlich, die Justiz aus dem Blickwinkel einer umfassenderen Gesellschaftstheorie. Es geht ihm um die Wirkung des Rechts als Teil der gesellschaftlichen Steuerung. Auch die angelsächsische Tradition des Legal Realism versteht das Recht als offenen historischen Prozess, freilich ohne auf eine nietzscheanische Machttheorie zurückzugreifen.

Den Begriff der Ideologie hält Foucault für wenig hilfreich und führt in der letzten Vorlesung dafür den des Wissens ein. Durch diesen gerät in den Blick, wie sehr das moderne Repressionssystem mit der Produktion bestimmter Wissensformen und Subjektivierungen einhergeht:

Unter Wissenseffekten muss man etwas anderes verstehen [als Ideologie]: Dies ist der Zuschnitt, die Aufteilung und die Organisation dessen, was es bei der Strafpraxis zu erkennen gibt, […] dies ist die Form der Erkenntnis, der Anzeige, der Enthüllung, der Offenlegung […]. (259)

Die Probe und die Untersuchung sind solche Wissenspraktiken. In der Untersuchung nimmt der Richter keine zuschauende Rolle mehr ein und der wahrheitsermittelnde Staatsanwalt tritt auf, der auch dann aktiv wird, wenn es keinen privaten Kläger gibt. Nun befragt die Justiz Zeugen, um das Verbrechen zu vergegenwärtigen; Teil dieser Präsentmachung ist die exakte Mitschrift der Aussagen vor Gericht.

Durch diese Justiz wird ein reflexives Subjekt erzeugt, das im Geständnis die Wahrheit über sich selbst offenbart: „Für die Konstitution des bewussten, wissenden ‚Subjekts‘ ist die Befragung als Machtausübung von größter Bedeutung“ (269). Durch das Strafwesen hindurch sehen sich die Modernen „mit der Problematik des Individuums konfrontiert“ (188). In diesen Sätzen klingt bereits Foucaults in Überwachen und Strafen dann vollends entfaltete Auffassung der Macht als Produktivkraft an. Einer Revolution der Produktionsverhältnisse tritt die Transformation des Machtwissens zur Seite.

Darin, wie Étienne Balibar, eine „Abrechnung mit dem Marxismus“ (365) zu sehen, scheint den oben ausgeführten Gemeinsamkeiten nicht gerecht zu werden. Die Differenzen, aber auch Gemeinsamkeiten, zeigen sich beispielhaft in die Diskussion der Geschichtsschreibung der Volksaufstände.

Als maßgebliche Quelle zum Aufstand der Nu-pieds verwendet Foucault Boris Porschnews Die Volksaufstände in Frankreich vor der Fronde 1623–1648 (1954). Als marxistischer Historiker sieht Porschnew in den Steueraufständen den spontanen Zusammenschluss der niederen Schichten zu einer Klasse, betont jedoch besonders die Rolle der Bauern, was in Zeiten der maoistischen Kulturrevolution Interesse erregte. Im Aufstand der Nu-pieds kommt es nach Porschnew zum „Verschmelzen der Plebejer- und Bauernbewegung“ (Porschnew 1954: 259), die als Klasse bereits das „Ideal einer allgemeinen Freiheit“ (ebd.: 255) verfolgen. Er differenziert nicht so sehr zwischen lokalen Eliten einerseits und der königlichen Macht andererseits. Die Steuern des Königs stellen für ihn eine zentralisierte Form der Feudalrente dar, die in Form von Pensionen teils wieder an die lokalen Feudalherren zurückfließen (ebd.: 327). Der König ist hier der größte Feudalherr.

Dieser Interpretation der Steuerrevolte als frühe Klassenkämpfe hatte 1958 Roland Mousnier widersprochen. Er bezieht die Pest und den Krieg, ebenso die Exzesse stationierter Soldaten, als Einflussfaktoren auf die eigentlich chaotischen Umstände mit ein. Die Faktenlage scheint ihm komplexer, als von Porschnew dargelegt. Dem Pariser Kollegen Foucaults zufolge waren die Revolten außerdem von Teilen des niederen Adels und Bürgertums mitorganisiert, die das Volk gegen die Zentralmacht aufbringen wollten. Den lokalen Beamten wurde 1638 nur die Hälfte ihres Gehaltes gezahlt und neu geschaffene Ämter machten ihnen Konkurrenz. Die Salzwirtschaft der Normandie war direkt mit der Holzwirtschaft verbunden und betraf damit auch die Landeigentümer (Mousnier 1971: 91–96). Außerdem blieben viele Städte ruhig, die Revolte war das Werk einer Minderheit und ist nach der Analyse Mousniers sehr viel unbedeutender als Porschnew glaubt. Die Bewegung eint die Ablehnung der Zentralgewalt: „What we have here is a particularist movement directed against centralization focused on Paris“ (ebd.: 108). Die Gesellschaft des 17. Jahrhunderts ist nach Mousnier kein Vorbote der Klassengesellschaft, sondern noch ganz von Standesbewusstsein (societé d’ordres) geprägt, dem die Aufstände nicht nachdrücklich etwas anhaben konnten. Er erkennt jedoch die Existenz von Spannungen zwischen lokalen Eliten und monarchischer Macht an, eine Auffassung, der sich Foucaults Lesart anschließt.

Foucault folgt Porschnew dahingehend, in den Nu-pieds eine einheitliche Bewegung zu sehen und den Aufstand als entscheidendes Moment der sozialen Entwicklung zu begreifen. Auch für ihn ist der königliche Staat feudalistisch, aber er entwickelt sich im Medium des Rechts, nicht durch das Aufkommen eines Klassenbewusstseins, darüber hinaus. Foucaults Deutung der königlichen Justiz als eigendynamisch geht jedoch viel weiter, als Mousnier zugestehen würde.

Jenseits beider Lesarten sieht Foucault in dem Aufstand der Nu-pieds ein historisches Ereignis, das den modernen Staat mit den Apparaten der Polizei, der Einsperrung und eines modifizierten Rechts ausstatten wird. In diesen Vorlesungen taucht erstmals die auf Nietzsche aufbauende Methode einer „Dynastik der Kräfte“ (74) zur Erforschung der Geschichte auf, die Foucault später durch den Begriff ‚Genealogie‘ ersetzen wird. Wie sehr Foucault in dieser Zeit von Nietzsche inspiriert ist, zeigt etwa die ebenfalls im Jahr 1971 verfasste methodologische Schrift Nietzsche, die Genealogie, die Historie. Auch sein erster Vortrag der Vorlesung in Rio de Janeiro sowie die Vorlesung am Collège de France von 1970/71 sind Nietzsche gewidmet.

Die königliche Justiz zeichnet 1639 in der Normandie die Bahnen einer neuen administrativen Staatsmacht vor. In welchem Maße die Klassenkämpfe nach Foucault als von strategischen Interessen durchdrungen zu verstehen sind, wird nicht zuletzt in seiner faszinierenden Analyse der Stellung der Bourgeoisie zum modernen Repressionssystem deutlich: Die Bourgeoisie teilt zwar nicht den Zweck dieses Apparates, der in der Feudalrente besteht, und kämpft daher bisweilen gegen die feudalen Parlamentsbeamten, profitiert jedoch zugleich von der polizeilichen Form des Repressionssystems, die ein kapitalistisches Wirtschaften befördert. In der Revolution entfernt nach Foucault das Bürgertum den feudalen Zweck des Staatsapparats, lässt aber die polizeiliche Form des Repressionssystems fortbestehen (45f.). Darin sieht Foucault demnach weniger Neuerungen als der Revolution von vielen Theoretikern der Moderne sowie Historikern zugesprochen werden.

Literatur

Agamben, Giorgio. Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben. Berlin: Suhrkamp Verlag, 2016.

Althusser, Louis. Ideologie und ideologische Staatsapparate. Hamburg: VSA, 2010.

Foucault, Michel. Manifest der G.I.P. – Gruppe Gefängnisinformation. In: Schriften in vier Bänden, hg. von Daniel Defert und François Ewald, Band II, 211–213. Frankfurt a. M.: Suhrkamp Verlag, 2002.

Foucault, Michel. Die Wahrheit und die juristischen Formen. Berlin: Suhrkamp Verlag, 2015.

Mousnier, Roland. Peasant Uprising in Seventeenth-Century France, Russia and China. London: Georg Allen & Unwin, 1971.

Porschnew, Boris F. Die Volksaufstände in Frankreich vor der Fronde 1623–1648. Leipzig: VEB, 1954.

Schmitt, Carl. Politische Theologie. München: Duncker & Humblot, 1934.


  1. Ich folge in dieser Kontextualisierung besonders den Darstellungen Harcourts und Ewalds.

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