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Zeitschrift für philosophische Literatur 2. 2 (2014), 10–16

Waldron, Jeremy: The Harm in Hate Speech. Cambridge: Harvard University Press 2012. 292 Seiten. [978-0-674-06589-5]

Rezensiert von Svenja Wiertz (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)

Mit seiner Monographie The Harm in Hate Speech bezieht Jeremy Waldron Stellung in der US-amerikanischen Debatte um das Für und Wider einer rechtlichen Einschränkung der Redefreiheit. Er distanziert sich von der Einstellung, die er vielen seiner US-amerikanischen Kollegen zuschreibt: Zwar würde man rassistische Slogans persönlich verurteilen, es sei jedoch nicht zulässig, diese gesetzlich einzuschränken, weil hierdurch das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten würde. Waldron ordnet solche Fälle von hate speech als eine Form der Würdeverletzung ein und versteht sie als einen Angriff auf das öffentliche Gut der Inklusion (5f). Sein Anliegen ist es, Argumente für eine rechtliche Regulierung von hate speech so überzeugend wie möglich darzustellen. Dabei zögert Waldron jedoch, sich mit letzter Konsequenz zu positionieren, sofern er die Frage ausklammert, ob eine rechtliche Regulierung von hate speech mit der amerikanischen Verfassung zu vereinbaren sei, und seine Bemühungen stattdessen darauf beschränkt, sie aus philosophischer Sicht zu verteidigen:

I think it is unlikely that legislation of the kind I set out above will ever pass constitutional muster in America. […] The point is not to condemn or reinterpret the U.S. constitutional provisions, but to consider whether American free-speech jurisprudence has really come to terms with the best that can be said for hate speech regulations. (11)

Der Autor wirft dabei über die US-amerikanische Debatte hinaus nicht nur einen vergleichenden Blick auf rechtliche Einschränkungen der Redefreiheit in anderen demokratischen Staaten, sondern zieht auch wiederholt historische Rechtsfälle heran, die seine Überlegungen veranschaulichen.

Nachdem Waldron im ersten Kapitel Ziel und Aufbau seines Buchs vorgestellt hat, legt er im zweiten Kapitel, im Kontext einer Auseinandersetzung mit dem Journalisten und Autor Anthony Lewis, kurz dar, wie sich der Status der Redefreiheit in der US-amerikanischen Rechtsprechung seit dem 18. Jahrhundert entwickelt hat. An Beispielen zeigt Waldron, dass Verurteilungen wegen staatsgefährdender oder blasphemischer Veröffentlichungen zunächst auch in den USA durchaus üblich waren. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden Verurteilungen dieser Art zunehmend aufgrund des ersten Verfassungszusatzes als verfassungswidrig eingestuft. Welche Auffassung stand im Hintergrund dieser früheren Urteile? Sowohl die christliche Religion als auch der Staat erschienen verwundbar gegenüber Verleumdungen. Während Waldron feststellt, dass der US-amerikanische Staat heute gegenüber Verleumdung nicht mehr als schutzbedürftig erscheint (im Gegenteil, der Schutz der Bürger vor staatlichen Übergriffen scheint viel notwendiger) und der Schutz des Christentums nicht mehr als Aufgabe des Staates betrachtet wird, stellt er in diesem Kapitel die Frage, ob sich vergleichbare Argumente in Bezug auf gesellschaftliche Minderheiten finden lassen. Damit ist der Rahmen für seine Argumentation gesetzt: Waldron vertritt die Auffassung, dass Minderheiten im Hinblick auf die Auswirkungen von hate speech besonders verletzlich sind und dass es Aufgabe eines demokratischen Staates ist, sie vor solchen Verletzungen zu schützen (31). Schon an dieser Stelle wird die beschränkte Reichweite der Argumentation deutlich: Sofern es dem Autor im vierten Kapitel gelingt, beides überzeugend darzulegen, liefert er eine mögliche Rechtfertigungsstrategie für eine Regulierung von hate speech. Er bestreitet jedoch an keiner Stelle, dass in einem demokratischen Staat auch die Meinungsfreiheit zu schützen sei, so dass besonders im sechsten und siebten Kapitel bei der Auseinandersetzung mit Gegenpositionen deutlich wird, dass wir einen Wertekonflikt nicht vermeiden können, im Rahmen dessen wir die Freiheit einiger Bürger gegen den Wert der Inklusion abwägen müssen. Der Autor selbst vermeidet es bis zuletzt, zu dieser Frage klar Stellung zu beziehen.

Im dritten Kapitel räumt Waldron zunächst einige vermeintliche Missverständnisse bezüglich des Begriffs hate speech aus: Der Ausdruck Hass verleite zu der Annahme, dass die Absicht einer Regulierung von hate speech darin bestünde, die Gedanken und Einstellungen einer Person zu verbieten. Sofern es in diesem Kontext um Hass geht, so Waldron, ist es vielmehr die in jeder Instanz von hate speech vorhandene Aufforderung zum Hass (und zu Gewalt), die für ein Verbot relevant ist. Auch der Begriff des Sprechens ist nach Ansicht des Autors irreführend, sofern es ihm nicht um das gesprochene Wort geht: Waldron beschränkt sich auf die Betrachtung des Tatbestands, den er als group libel bezeichnet, das heißt, auf die Verleumdung gesellschaftlicher Gruppen durch die Veröffentlichung falscher Tatsachen in Form von Texten oder Bildern.

It is not the immediate flare-up of insult and offense that “hate speech” connotes – a shouted slogan or a racist epithet used in the heat of the moment. […] It is the fact that something expressed becomes established as a visible or tangible feature of the environment – part of what people can see and touch in real space (or in virtual space) as they look around them. (45)

Diese Einschränkungen mögen im rechtswissenschaftlichen Kontext durchaus gerechtfertigt sein, dem Leser aber nicht so selbstverständlich erscheinen, wie der Autor sie darstellt: Wer sich an das Buch Excitable Speech von Judith Butler (1997) erinnert, mag sich durchaus eine detailliertere Beschäftigung mit der Frage wünschen, was hate speech eigentlich ausmacht, wie sie wirkt, und in welchen Formen wir sie in unserer Gesellschaft antreffen, bevor wir die Frage stellen, wann sie Formen annimmt, die wir rechtlich einschränken sollten.

Das zentrale vierte Kapitel seiner Arbeit beinhaltet Waldrons eigentliche Argumentation dafür, warum ein Verbot verschiedener Formen von hate speech als Aufgabe eines demokratischen Staates betrachtet werden kann. Der Autor beruft sich dabei auf einen Aspekt von John Rawls’ Konzeption einer wohlgeordneten Gesellschaft: Rawls entwirft die wohlgeordnete Gesellschaft unter anderem als eine Gesellschaft, in der jeder dieselben Gerechtigkeitsgrundsätze akzeptiert und gleichzeitig weiß, dass alle anderen sie akzeptieren (69). Aufbauend auf dieser Definition stellt Waldron die These auf, dass eine Gesellschaft nicht wohlgeordnet sein kann, wenn ihre Mitglieder sich für Rassismus und religiösen Hass einsetzen. Wenn es nicht nur darum geht, dass bestimmte Gerechtigkeitsgrundsätze faktisch gelten, sondern wenn auch das Wissen darum, dass diese von allen akzeptiert werden, Voraussetzung für eine wohlgeordnete Gesellschaft ist, dann wird das Aussehen von Staat und Zivilgesellschaft, das Erscheinungsbild öffentlicher Räume, wichtig:

A society which permits such publications may look quite different from a society that does not. Its hoardings and its lampposts may be festooned with depictions of members of racial minorities characterizing them as bestial or subhuman. There may be posters proclaiming that members of these minorities are criminals, perverts, or terrorists, or leaflets saying that followers of a certain religion are threats to decent people and that they should be deported or made to disappear. (66)

Sichtbare Fälle von hate speech vermitteln den Angehörigen von Minderheiten, dass die Menschen um sie herum eben nicht der Ansicht sind, dass sie das Recht besitzen, als vollwertige und gleiche Mitglieder der Gesellschaft akzeptiert zu werden. Auf diese Weise stellt hate speech für Waldron eine Würdeverletzung dar, die eine Gesellschaft nicht dulden kann, die an sich selbst den Anspruch stellt, gerecht zu sein. Die Verwendung des so vielschichtigen und umstrittenen Begriffs der Würde mag hier Skepsis hervorrufen: eine klare Definition des Würdebegriffs ist notwendig, wenn man diesen nicht bloß als beliebtes Schlagwort einsetzten will, sondern ihn tatsächlich zur Unterscheidung von Würdeverletzungen und anderen Formen der Kränkung heranzieht. Waldron gibt dann auch an, wie er den Begriff der Würde in diesem Kontext versteht:

[R]eputational attacks amount to assaults upon the dignity of the persons affected – „dignity“, in the sense of their basic social standing, the basis of their recognition as social equals and as bearers of human rights and constitutional entitlements. (59)

Obwohl Waldron anerkennt, dass in der politischen Philosophie keine Einigkeit darüber besteht, wie Gerechtigkeitsgrundsätze im Einzelnen auszusehen hätten, nimmt er an, dass allgemein akzeptiert wird, dass die menschliche Würde, im Sinne des sozialen Status einer Person, zu respektieren sei. In einer idealen Gesellschaft wäre eine explizite Zusicherung dieses Respekts nicht notwendig, da die Würde des einzelnen als selbstverständlich gelten könne. Im Angesicht vergangener Gräuel wie Sklaverei und Holocaust sei die gegenseitige Zusicherung von Anerkennung jedoch wichtig und stelle ein Gut der Gesellschaft dar, das nicht allein von Seiten des Staates bereitgestellt werden könne.

In den folgenden Kapiteln stellt Waldron dann den Wert der Redefreiheit stärker in den Vordergrund. Im fünften Kapitel zeichnet er die seiner Ansicht nach notwendigen Grenzen einer rechtlichen Einschränkung von hate speech auf. Zentral ist für ihn dabei die Unterscheidung zwischen Würdeverletzung und bloßer Kränkung. In beiden Fällen können wir zwar mit starken emotionalen Reaktionen rechnen, es sei jedoch nicht die Verletzung der Gefühle eines anderen, die ein rechtliches Vorgehen gegen hate speech legitimiere: Erst wenn ein Angriff auf den Status einer Person als gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit erfolgt, liegt ein Fall von hate speech vor, der reguliert werden muss. Waldron erläutert diese Unterscheidung am Beispiel der Religion. Angriffe auf den Glauben einer Person mögen diese kränken, greifen jedoch ihren Status in der Gesellschaft nicht an. Mohammed-Karikaturen oder Verunglimpfungen von Jesus sind daher keine Fälle von hate speech in Waldrons Sinne (123–125). Erst wenn der Status von Individuen aufgrund ihres Glaubens angegriffen wird, ihre Menschen- oder Bürgerrechte in Frage gestellt werden, handelt es sich um eine Würdeverletzung. Der Schwachpunkt dieses Kapitels liegt sicher darin, dass Waldron selbst eingesteht, dass diese Grenze in der Praxis schwer zu ziehen ist. Er zeigt sich optimistisch, dass international gesammelte Erfahrungswerte hier helfen können und Gerichte durchaus an schwierige Aufgabenstellungen gewöhnt seien. Es scheint fraglich, ob dies Kritiker überzeugen kann, die einer Regulierung von hate speech vor allem deshalb kritisch gegenüberstehen, weil sie den Missbrauch solcher Gesetze fürchten.

Im Anschluss setzt sich Waldron mit ausgewählten Argumenten gegen eine Einschränkung der Redefreiheit auseinander. Dabei bezieht er sich in Kapitel Sechs auf den Rechtswissenschaftler C. Edwin Baker, der der freien Rede einen besonderen Wert für das Individuum zuspricht, weil sie zentral für unsere Selbstdarstellung und damit eng mit der Autonomie des Individuums verknüpft ist (162). Unter Rückgriff auf die Sprechakttheorie legt Waldron dar, dass diese Sichtweise zu kurz greift, sofern sie Sprechen als einen rein darstellenden Akt begreift und die performative Dimension von hate speech außer Acht lässt. Ein weiterer Einwand, mit dem sich Waldron im siebten Kapitel ausführlich auseinandersetzt, stammt von Ronald Dworkin. Dieser gibt zu bedenken, dass die Einschränkung der Redefreiheit die demokratische Legitimität von Gesetzen gegen Diskriminierung untergräbt, da die Betroffenen daran gehindert werden, ihre Meinung zu diesen Gesetzen zu äußern (175). Waldron weist dieses Argument zurück, indem er feststellt, dass eine Regulierung von hate speech nur bestimmte, besonders provokative Formen der Meinungsäußerung unterbindet, ohne den betroffenen Personen die Möglichkeit zu nehmen, ihre Ansichten auf andere, angemessenere Weise zum Ausdruck zu bringen. In beiden Fällen gelingt es Waldron deutlich zu machen, warum die Argumentation der jeweils besprochenen Autoren zu kurz greift, ohne die vorgestellten Einwände vollständig ausräumen zu können: Er gesteht ein, dass eine mögliche Regulierung von hate speech Individuen in ihrer Autonomie durchaus einschränken und auch die Legitimität demokratischer Gesetzte zwar nicht vollständig untergraben, jedoch eventuell mindern würde. Folgt man Waldron in dieser Einschätzung, dann bleibt es eine Frage der Abwägung, ob die Vermeidung des Verlusts von Autonomie und Legitimität es rechtfertigt, Würdeverletzungen in Kauf zu nehmen. Trotz der in der Einleitung an den Tag gelegten Zurückhaltung, wird dem Leser in diesem Kapitel deutlich, dass Waldron selbst den Einwänden gegen sein Argument nicht allzu viel Gewicht beimisst.

Das abschließende achte Kapitel steht etwas unverbunden neben den vorangegangenen Überlegungen. Waldron folgt hier einer philosophiehistorischen Frage und schlägt einen Bogen von der Diskussion um hate speech zum Begriff der Toleranz im Kontext der Philosophie der Aufklärung:

My questions are: How large did the issue of hateful defamation loom in Enlightenment theories of toleration? Were seventeenth- and eighteenth-century philosophes committed to the idea that people should refrain not only from violence against one another on religious grounds, but also from expressions of hatred and vituperation? (207)

Obwohl in der heutigen Diskussion um Toleranz der Fokus meist auf physischer Gewalt und Diskriminierung liege, ließen sich bei Autoren wie Locke, Bayle und Voltaire Hinweise darauf finden, dass bereits ihre Vorstellungen einer toleranten Gesellschaft die Abwesenheit von hate speech beinhalten, so Waldron. Diese Überlegungen zum Toleranzbegriff sind durchaus interessant, manch ein Leser hätte sie jedoch sicher gern gegen ein zusammenfassendes Schlusskapitel eingetauscht, zumal sie zur übergeordneten Fragestellung des Buches kaum etwas beitragen.

Alles in allem lässt sich viel Positives über dieses Buch sagen: Es ist durch seine klare Struktur gut lesbar und in seiner Argumentation leicht nachvollziehbar. Die immer wieder aufgegriffenen Beispiele aus der US-amerikanischen Rechtsprechung veranschaulichen die theoretischen Überlegungen. Dem eigenen Anspruch wird das Buch in jedem Fall gerecht. Aufbauend auf dem Rawls’schen Begriff der wohlgeordneten Gesellschaft stellt Waldron überzeugend dar, dass Fälle von hate speech, sofern sie das öffentliche Erscheinungsbild einer Gesellschaft verändern, Angehörigen von Minderheiten das Gefühl nehmen können, sie würden als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft akzeptiert. In diesem Sinne stellen Fälle von hate speech mehr als eine bloße Kränkung dar: Sie greifen den sozialen Status einer Person an und können daher als Würdeverletzungen eingeordnet werden. Aufgrund dieser Unterscheidung scheint eine rechtliche Einschränkung der Redefreiheit in diesen Kontexten zumindest vertretbar.

Trotz der engen Perspektive dieses Buchs, das sich eindeutig an eine US-amerikanische Leserschaft richtet, regen einige Aspekte von Waldrons Argumentation zum Weiterdenken an. Zum einen betrifft dies Waldrons Auseinandersetzung mit Rawls und der ganz wörtlich gemeinten Frage, wie eine wohlgeordnete Gesellschaft aussieht: Die Idee, dass unter anderem das öffentliche Erscheinungsbild einer Gesellschaft als Gradmesser für ihr Bekenntnis zu Werten wie Gerechtigkeit und Gleichheit genommen werden kann, mag nicht im Sinne von Rawls sein, verbindet aber auf spannende Art ästhetische mit politischen Fragen und weckt Aufmerksamkeit dafür, wie unsere alltägliche Umwelt Einfluss auf uns nimmt. Das Wissen darum, dass wir als gleichberechtigte Mitglieder einer Gesellschaft anerkannt werden, kann uns nicht nur durch staatliche Institutionen genommen werden. Im Gegenteil scheint die Annahme sehr überzeugend, dass unser tägliches Umfeld einen großen Einfluss darauf hat, ob wir davon überzeugt sind, dass wir uns auf die Gültigkeit bestimmter Gerechtigkeitsgrundsätze verlassen können, oder uns in unserem Status als gleichberechtigte Mitbürger bedroht fühlen. Im Kontext der Frage, was eine wohlgeordnete Gesellschaft ausmacht, verschiebt Waldron somit in zweifacher Weise den Fokus: Einerseits vom Umgang des Staats mit seinen Bürgern auf den Umgang der Bürger miteinander, der wiederum im Bedarfsfall staatlich geregelt werden kann. Andererseits, indem er nicht die Beschaffenheit von Institutionen, sondern das Erscheinungsbild der Gesellschaft zum Untersuchungsgegenstand macht. Diese Sichtweise könnte sicher auch im Kontext anderer Fragestellungen zu interessanten Ergebnissen führen.

Daneben sticht das Kapitel über die Unterscheidbarkeit von Würdeverletzungen und anderen Formen der Kränkung als Unterscheidung zwischen objektiven Aspekten der sozialen Stellung einer Person und einem subjektiven Gefühl des Verletzt-Seins heraus. Waldron gelingt hier eine überzeugende Abgrenzung des oft so unklar verwendeten Würdebegriffs, obwohl er eine Antwort auf die Frage, wie sich diese Unterscheidung in einer Praxis der Rechtsprechung treffen lässt, dann doch schuldig bleibt.

Waldrons These, dass sich gute Argumente für eine rechtliche Regulierung von Verleumdung gesellschaftlicher Gruppen durch veröffentlichte Texte und Bilder anführen lassen, mag aus europäischer Sicht nicht besonders weitreichend erscheinen – zumal er selbst seine Leser unter anderem dadurch von der Legitimität solcher Gesetze zu überzeugen versucht, dass er darauf hinweist, dass diese in fast allen europäischen Staaten bereits gelten. Es ist dann auch nicht die vertretene Position, wohl aber die Sorgfalt in der Argumentation, die das Buch auch für ein deutsches Publikum interessant werden lässt: Würde, der Wert der Inklusion, sowie die Ansprüche an eine im Rawls’schen Sinne wohlgeordnete Gesellschaft werden mit viel Sinn für Feinheiten dem Wert der Redefreiheit und den Rechten des einzelnen Individuums gegenübergestellt. In Auseinandersetzung mit seinen Gegnern stellt Waldron auch deren Positionen gut nachvollziehbar dar und räumt Argumenten für den Schutz der Redefreiheit einigen Raum ein, so dass sich das Buch sehr gut eignet, um einen Einblick in die Debatte zu erhalten.

Literatur

Butler, Judith. Excitable Speech. New York: Routledge, 1997.

© 2014 Zeitschrift für philosophische Literatur, ISSN 2198-0209, lizenziert unter CC-BY-ND-3.0-DE