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Zeitschrift für philosophische Literatur 2.1 (2014), 75-81

Emundts, Dina: Erfahren und Erkennen. Hegels Theorie der Wirklichkeit. Frankfurt a. M.: Klostermann 2012. 408 Seiten. [ISBN 978-3-465-03760-6]

Rezensiert von Eva Deitert (Freie Universität Berlin)

Dina Emundts rekonstruiert Hegels Phänomenologie des Geistes als Prüfung in einem Stufengang auseinander hervorgehender Positionen zur Frage „Was ist Erkenntnis?“, deren Movens Erfahrung sei. Ihr Ziel ist es dabei nicht, für die Übernahme von Hegels Position zu Erkenntnis als einer in allen Teilen überzeugenden zu argumentieren, sondern zunächst seine Position als eine durchaus Überzeugungskraft ausstrahlende, relevante Position zu Erfahrung und Erkenntnis verständlich zu machen.

Emundts sieht Hegel in der Phänomenologie des Geistes ein philosophisches Experiment zur Frage „Was ist Erkenntnis?“ durchführen, in dem er ein Bewusstsein ausgehend von einer sehr einfachen Auffassung davon, was Erkenntnis sei, einen Stufengang des Scheiterns durch immer komplexere Erkenntnispositionen hin zu seiner eigenen durchleben lässt. Die in diesem Stufengang erlebten Erfahrungen des Bewusstseins werden für die Leser_innen einerseits selbst erfahrbar und führen sie so zur in Hegels Augen richtigen Erkenntnisposition, was die Phänomenologie zu einem therapeutischen, den lesend erlebenden Geist läuternden Unterfangen macht (vgl. 85). Andererseits werden die Erfahrungen und die daraus hervorgehende Entwicklung von Erkenntnispositionen aus einer beobachtenden Perspektive analysiert, womit die Notwendigkeit der Entwicklung aufgezeigt wird. Aus dieser Perspektive wird die innere Struktur der einzelnen Positionen und die ihr zu Grunde liegenden Annahmen zu Tage gefördert und gezeigt, warum diese (nicht) geeignet sind, Erkenntnis zu ermöglichen. Wichtig zu betonen ist Emundts, dass das Bewusstsein im Prozess des Sammelns von Erfahrungen allein durch diese Erfahrungen von Erkenntnisposition zu Erkenntnisposition fortschreitet, ohne dass es dafür kognitiver Analyse und Einsicht in die Unzulänglichkeit einer aufgegebenen Position bedürfe. Die Einsicht erzeugende Analyse kann erst als zweiter Schritt folgen. So legt Hegel die Entwicklung seiner Konzeption von Erkenntnis und wie diese zu gewinnen sei, als phänomenologisches Projekt an, weshalb in Emundts Augen die Auffassung irreführend sei, „dass die Phänomenologie als ein transzendentales Argument rekonstruiert werden müsse“ (18), auch wenn dies durchaus möglich sei (vgl. 362). Dies ist der erste von drei Aspekten hegelscher Philosophie, die Emundts aufzeigen möchte. Der zweite betrifft Hegels Konzeption von Erkenntnis selbst, für die auf konkrete sinnliche Gegenstände bezogene Erfahrung, die also nicht als nur begriffliche Operation verstanden wird, konstitutiv sei. Drittens plädiert Emundts für ein neues Verständnis von Hegels Ontologie, das sich nicht auf die Behauptung der Realität eines absoluten Geistes konzentriert, sondern „ausgehend vom Erfahrungsbegriff Hegels Auffassung von verschiedenen Arten von Gegenständen verständlich mach[t]“ (19).

Bevor sich Emundts der Rekonstruktion des in der Phänomenologie beschriebenen Erfahrungsprozesses zuwendet, legt sie zunächst dar, welche Konzeptionen von Erfahrung und Erkenntnis Hegel in ihren Augen zu Grunde legt, wobei sie sich auf die Einleitung der Phänomenologie und Hegels Logik bezieht. Sie betont, dass Hegel an ein Alltagsverständnis von „Erfahrung“ anknüpft, das sich „auf eine besondere Art des Erwerbs von Wissen bezieht“ (36) und sich als praktische, wiederholende Einübung, direkte Teilnahme und/oder Prüfung von Wissen spezifizieren ließe. Dieser Art des Wissenserwerbs sind die drei Charakteristika „Intentionalität, Lernen von etwas Neuem und Erlebnisgehalt“ (27) eigen. Sie lässt sich als eine Beziehung zwischen Subjekt und Gegenstand beschreiben, in der das Subjekt sich mit bestimmten Erwartungen an einen Gegenstand richtet, die dieser Gegenstand entweder bestätigt oder enttäuscht. Die an den Gegenstand gerichteten Erwartungen sind für Emundts immer mit einem Wissensanspruch verbunden, das heißt, sie „implizieren, dass etwas tatsächlich so ist, wie es vorgestellt, angenommen oder behauptet worden ist“ (64). Mit den einen spezifischen Gegenstand betreffenden Erwartungen gehen Vorstellungen von der Welt und davon, was einen Gegenstand zum Gegenstand macht, einher, sowie ein Selbstverständnis des Subjekts. „Das Subjekt der Erfahrung ist [also] ein mit einem Wissensanspruch auftretendes Individuum, das diesen Anspruch einlösen will und das dabei eine bestimmte Vorstellung von sich hat und eine bestimmte Haltung zur Welt verkörpert“ (69).

Einlösen lässt sich der Wissensanspruch, wenn er rechtfertigend als wahr ausgewiesen werden kann, wenn sich also zeigen lässt, dass er dem Gegenstand tatsächlich entspricht. Dann kann er als Erkenntnis gelten. Damit ist eine Unterscheidung von Wissen und Wahrheit eingeführt, die nach Emundts für jede Erkenntnisposition und so auch für Hegels eigene grundlegend ist. So ist Wissen zunächst nur ein Fürwahrhalten, dessen Wahrheit sich erst noch erweisen muss. Wahrheit ist das, was der Fall ist und zwar unabhängig von dem, was behauptet wird. Erkenntnis ist schließlich die erkannte Identität von Wissen und Wahrheit. (vgl. 111f.) Erkenntnis ist so als eine Übereinstimmungsrelation gefasst, die sowohl ein subjektives Element – den Wissensanspruch eines Bewusstseins – als auch ein objektives Element – die eigentliche Verfasstheit des Gegenstands – enthält. Diese Elemente müssen als voneinander unabhängig verstanden werden können, ihre Übereinstimmung als eine, die erst hervorgebracht wird. Ob sein Wissensanspruch mit der Wahrheit übereinstimmt, es also etwas erkannt hat, erfährt das Subjekt im Versuch, diesen Anspruch zu rechtfertigen. Je nachdem, welche Annahmen über den Gegenstand dem Wissensanspruch zugrunde liegen, wird es eine bestimmte Rechtfertigungsstrategie wählen, die aber nur dann tatsächlich die Wahrheit des Wissensanspruchs auszuweisen vermag, wenn ihre Annahmen dem Gegenstand entsprechen (vgl. 46). Zeigt sich der Gegenstand in der Erfahrung anders als vom Bewusstsein erwartet, wird es zur Revision sowohl seiner Vermutungen über den Gegenstand, die Welt und sich selbst als auch seiner Rechtfertigungsstrategie beziehungsweise seiner Konzeption von Erkenntnis gezwungen. Wichtig zu bemerken ist, dass das Bewusstsein nur in seiner spezifischen Position, wie Erkenntnis möglich ist, enttäuscht wird, nicht in seiner Erwartung, dass Erkenntnis von dem Gegenstand möglich ist. Letzteres würde es nicht zur Veränderung seiner Erkenntnisposition, sondern zur gänzlichen Aufgabe seines Vorhabens, Erkenntnis zu gewinnen, führen.

Erkenntnis ist nach Emundts noch in weiterer Hinsicht als Übereinstimmungsrelation konzipiert, nämlich „auch als eine Übereinstimmungsrelation von Begriff und Gegenstand“ (119), die allerdings ebenfalls keine von vornherein gegebene ist, sondern sich erst im Prozess des Erkennens entwickelt. Letztendlich führt der Erkenntnisprozess zwar zu einer Konzeption von Wahrheit als vollständig begrifflich bestimmter Wirklichkeit, aber das bedeute Emundts zufolge nicht, dass er seinen Ausgang von Begriffen oder einem Verständnis von begrifflich bestimmten Gegenständen nehmen muss. Vielmehr entwickelt sich das Verständnis von Wahrheit als begrifflich bestimmter Wirklichkeit in der Auseinandersetzung eines Bewusstseins mit als „Seienden“ aufgefassten Gegenständen, auf die es sich zunächst nichtbegrifflich bezieht. In dieser Auseinandersetzung stellt das Bewusstsein dann nach und nach fest, dass es die Wahrheit des Gegenstands nur begrifflich erfassen kann. Insofern trägt das Bewusstsein in seiner epistemischen Beziehung auf etwas in der Welt zur Konstitution des Wahren als begrifflich bestimmter Wirklichkeit bei. Da dies aber in Auseinandersetzung mit Seiendem geschieht, sind die begrifflichen Bestimmungen kein abstraktes Werk allein des Bewusstseins. Auf diese Weise ist, wie Emundts bemerkt, „dieser Prozess zum Wahren […] eine Erkenntnis von etwas in dem Sinne, dass man es erkennt, wie es (schon) ist. Hegels Idee ist, dass wir die Welt in bestimmter Hinsicht konstituieren, in anderer Hinsicht aber vielmehr nachvollziehen, wie die Welt strukturiert ist.“ (159)

Beide Übereinstimmungsrelationen werden im Erkenntnisprozess hervorgebracht, es wird also einerseits Gegenstand und Begriff in Übereinstimmung gebracht und andererseits das Wissen des erkennenden Bewusstseins mit der Wahrheit, die in eben jener Übereinstimmung von Begriff und Gegenstand liegt. In zweierlei Hinsicht sind nach Emundts Erfahrungen für diesen Prozess relevant. Zum einen ist Erfahrung das Movens des Prozesses: Nicht logische, begriffliche Inkonsistenz zwingt zur Aufgabe einer Position, sondern dass der konkrete Gegenstand der Erkenntnis sich anders zeigt als erwartet. Dafür müssen diese Erfahrungen in Auseinandersetzung mit einem konkreten, sinnlich gegebenen Gegenstand gemacht werden. Als solcher muss der Gegenstand als etwas vom erkennenden Bewusstsein Unabhängiges, in gewissem Sinne Selbstständiges und damit potenziell Widerständiges aufgefasst werden. Nur so kann er Erwartungen tatsächlich enttäuschen, ihnen Widerstand leisten. Mit dieser Konzeption eines widerständigen Gegenstandes tritt Emundts der Auffassung entgegen, dass „das Seiende für Hegel nichts anderes als die Ausdifferenzierung des Begrifflichen sei“ (18).

Wie dieser Erkenntnisprozess und die mit ihm einhergehende zunehmende begriffliche Bestimmung der Wirklichkeit verläuft und welche Erfahrungen das Bewusstsein dabei sammelt, beschreibt und analysiert Hegel im Bewusstseinsabschnitt der Phänomenologie, was Emundts (wie eingangs erwähnt) als Prüfung verschiedener Erkenntnispositionen – die der sinnlichen Gewissheit, der Wahrnehmung und des Verstandes – rekonstruiert. Die ersten beiden Positionen, die der sinnlichen Gewissheit und die der Wahrnehmung, führen zu der Auffassung, dass Gegenstände überhaupt begrifflich bestimmt werden müssen, soll etwas Wahres über sie behauptet werden können. Diese beiden Positionen sind also zunächst unmittelbare, nichtbegriffliche Bezugnahmen auf einen Gegenstand. Die dritte Position des Verstandes ist ein Vorschlag, wie eine begriffliche Bestimmung eines Gegenstands aussehen könnte. Der Gegenstand wird hier als Materie gefasst, die durch das Prinzip der Kraft, das sich in physikalischen Gesetzen realisiert, bestimmt ist. Der Verstand hat allerdings, wie er wiederum in Auseinandersetzung mit dem Gegenstand erfährt, eine noch defizitäre Auffassung von diesen Gesetzen, insofern er sie als einzelne, jedes für sich absolut geltende Gesetze versteht und sie so in ein falsches, nämlich statisches Verhältnis des bloßen Nebeneinanders setzt. Als absolut geltend treten physikalische Gesetze aber realiter nicht auf, Materie wird vielmehr durch alle möglichen, sich unter Umständen bis zur Aufhebung widersprechenden physikalischen Gesetze bestimmt. Deshalb kann der Verstand die Notwendigkeit einzelner physikalischer Gesetze nur im Abstrakten, nicht aber im Konkreten begründen. Diese Erfahrung nötigt das Bewusstsein zu einer anderen Auffassung von Gesetzen als einander negierende Teile eines Ganzen, deren Notwendigkeit durch ihr Verhältnis zueinander und zum Ganzen begründet wird. Dies ist nach Emundts Hegels eigene Auffassung von Gesetzen.

Mit dem Prinzip der Kraft ist der Erkenntnisprozess und damit die begriffliche Bestimmung der Welt allerdings noch nicht beendet. Das Bewusstsein macht im Versuch, die Wirklichkeit gänzlich durch das Prinzip der Kraft zu bestimmen, Erfahrungen mit Gegenständen, die diesem Prinzip nicht entsprechen: den Gegenständen des Lebendigen und des Geistigen. Über diese Erfahrungen lernt es, die Welt als durch die zwei weiteren Prinzipien des Lebens und der Vernunft bestimmt zu sehen. Diese Prinzipien stellen höhere Stufen im Prozess des Erkennens und der begrifflichen Bestimmung der Welt dar, so dass die Übereinstimmung von Begriff und Gegenstand immer vollständiger wird. Das Prinzip der Kraft kommt dem von ihm bestimmten Gegenstand – der Materie – nicht an sich selbst zu, sondern wird vom Bewusstsein im Gegenstand erkannt. Das Prinzip des Lebens hingegen ist in dem von ihm bestimmten Gegenstand – dem Lebendigen oder dem Organismus – selbst vorhanden, der Gegenstand bringt sich selbst als Begriff hervor. Wenn ihn das Bewusstsein als Begriff erkennt, erkennt es also den Gegenstand, wie er an sich ist. Das Prinzip der Vernunft ist insofern zu noch vollständigerer Übereinstimmung mit dem Gegenstand gebracht, als dass der durch das Prinzip der Vernunft bestimmte Gegenstand – der Geist – sich selbst als Begriff erkennen kann. Letztlich wird er erst über diese Selbsterkenntnis wirklich. In der Welt als geistiger ist eine Nichtübereinstimmung von Begriff und Gegenstand nicht möglich.

Diese drei Prinzipien bilden nach Emundts die Grundlage von Hegels Ontologie, die sie als Ontologie verschiedener Gegenstände bezeichnet. Emundts gelangt also mit ihrer Rekonstruktion der Phänomenologie als eines durch Erfahrungen motivierten Erkenntnisprozesses, in dem ein Bewusstsein die Wirklichkeit auf immer vollständigere Weise als begrifflich bestimmt erkennt und damit selbst zur begrifflichen Konstitution der Wirklichkeit beiträgt, zu einer Konzeption davon, was die Wirklichkeit ist, nämlich Materie, Lebendiges und Geist. Damit wendet sie sich gegen Interpretationen, die davon ausgehen, dass für Hegel nur das Geistige wirklich sei. Zwar ist die Welt erst als geistige vollständig bestimmt und die Auffassungen von der Welt als nur physikalischer oder nur lebendiger sind für Hegel defizitäre. Das heißt aber nicht, dass die Welt in den letzten beiden Hinsichten überhaupt nicht erkannt werden könnte. Falsch wäre nur die Auffassung, die Welt sei als physikalische oder lebendige bereits vollständig bestimmt. Auch wenn Emundts bei Hegel eine Ontologie verschiedener Gegenstände ausmacht, schließt sie sich Positionen an, die Hegel „eine bestimmte Form des Monismus“ (401) vertreten sehen, demzufolge sich „Gegenstände logisch betrachtet nur durch die Art der Vermittlung eines Prinzips unterscheiden sollen“ (401). Diesem sei es „zu verdanken, dass letztlich alle Verhältnisse als Bestandteile einer geistigen Welt aufgefasst werden können“ (401).

In mehrfacher Hinsicht ist „Erfahren und Erkennen“ als umfassende Interpretation von Hegels Phänomenologie des Geistes zu bezeichnen. Zum einen ist es eine textnahe, sehr differenzierte und detaillierte inhaltliche Rekonstruktion vor allem von Einleitung und Bewusstseinsabschnitt, die sich, wie Emundts selbst bemerkt, als Kommentar zur Phänomenologie lesen ließe. Emundts verfolgt hier Hegels Winkelzüge aus drei Perspektiven, einer teilnehmenden, einer beobachtenden und einer logischen, was zwar teilweise Verwirrung stiftet, da vor allem die Perspektiven der Beobachtung und der Logik sich nicht immer trennen lassen und nicht immer klar ist, welche Perspektive eigentlich gerade eingenommen wird. Doch wird durch die Differenzierung der Blickwinkel die Frage nach Erkenntnis auf mehreren Ebenen beantwortet und es wird deutlich, inwiefern Emundts die Phänomenologie als Erfahrungsanalyse versteht. So rekonstruiert Emundts die Phänomenologie nicht nur inhaltlich, sondern auch in methodischer Hinsicht auf differenzierte und letztendlich aufschlussreiche Weise. Sie zeigt, wie mit Hegel ein nicht bloß subjektiver Maßstab für Erkenntnis aus der Praxis des Erkennens selbst gewonnen werden kann, ohne dass es dafür der Entwicklung transzendentaler Bedingungen bedürfte, indem sie konsequent zeigt, wie die einzelnen Stufen des Bewusstseins anhand ihrer eigenen Annahmen hinsichtlich der Möglichkeit von Erkenntnis, das heißt immanent, geprüft werden. Darüber hinaus bietet sie ein Verständnis von Hegels Ontologie, das es erlaubt, von der These der alleinigen Wirklichkeit des Geistes Abstand zu nehmen, was der Anschlussfähigkeit dieser Ontologie zu Gute kommt.

Schade ist, dass eine systematische Einordnung der Phänomenologie nur sehr spärlich, häufig nur in Form andeutender Fußnoten vorgenommen wird. Auch wenn das explizit nicht Emundts Ziel ist, hätte es ihrer Absicht, die in der Phänomenologie entwickelte Konzeption von Erkenntnis und Erfahrung als relevante und anschlussfähige zu präsentieren, sicher nicht geschadet. Dennoch eröffnet sie mit ihrer komplexen Interpretation dieser Konzeptionen Anschlussmöglichkeiten in sowohl methodischer als auch inhaltlicher Hinsicht. Insofern sie dabei eine kritische Distanz zu Hegels Position wahrt, tut sie dies auf dankenswert nüchterne, unaufdringliche Weise.

© 2014 Zeitschrift für philosophische Literatur, ISSN 2198-0209, lizenziert unter CC-BY-ND-3.0-DE